Änderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008
Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen wie Zinsen sind nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Daraus ergibt sich in vielen Fällen eine steuerliche Mehrbelastung. Weitere Änderungen sind: Abschreibungsbeschränkungen, Ansparabschreibung und Existenzgründerrücklage werden durch den Investitionsabzugsbetrag ersetzt, dazu kommen Schaffung von Sonderabschreibungen, Errichten einer Zinsschranke sowie Wandlung des Halbeinkünfteverfahrens zum "Teileinkünfteverfahren".