Rückwirkende Anerkennung ist weiterhin möglich
Durch den Vortrag neuer Tatsachen ist die Rückzahlung bereits gezahlter Gewerbesteuer möglich. Versüßt wird dieser Erfolg durch die Zahlung von steuerfreien sechs Prozent Zinsen im Jahr, also brutto für netto. Jeweils zum 31. Dezember geht ein rückwirkendes Jahr verloren, weil der Anspruch dann endgültig verjährt. Gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe einer Gewerbesteuererklärung plus vier Jahre ist ermittelbar bis zu welchem Jahr eine Rückwirkung erzielbar ist. Beispiel: Steuererklärung 2002 abgegeben im Jahre 2003 plus vier Jahre = Einspruch möglich bis 31. Dezember 2007. Bei einer überzeugenden Beweisführung ist dies eine der wenigen Möglichkeiten, vom Finanzamt Steuern erstattet zu bekommen.