Sourcing- und Cloud-Strategie

Microsoft Cloud Deutschland - die Lizenzierungsperspektive

19.01.2017
Von 
Axel Oppermann beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Social Enterprise, Cloud Computing und Microsoft hineinfällt. Axel schreibt auf Computerwoche als Experte zu den Themen Enterprise Cloud, Digital Enterprise und dem IT-Lieferanten Microsoft. Als IT-Analyst berät er Anwender bei der Planung und Umsetzung ihrer IT-Strategien. Axel ist Geschäftsführer des Beratungs- und Analystenhaus Avispador aus Kassel. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE

Die vertraglichen Aspekte der Microsoft Cloud Deutschland

Wie schon erwähnt, setzt Microsoft bei der "Cloud Deutschland" auf ein Treuhändermodell. Ferner gibt es im Vergleich zu anderen Cloud-Regionen weitere Regelungen, die die Microsoft Cloud Deutschland für bestimmte Anforderungen so wertig und besonders machen. Aus diesem Grund müssen auch einige vertragliche Aspekte berücksichtigt werden, die dem neu konzipierten souveränen Cloud-Konzept gerecht werden. Diese bringen dem Anwender im Vergleich zu anderen Microsoft-Modellen hinsichtlich Themen wie Datenschutz und Rechtssicherheit zusätzliche Vorteile; namentlich die Speicherung der Daten und das Bereitstellen der erforderlichen Systeme in deutschen Rechenzentren.

Im Kern geht es hier um eine Zusatzvereinbarung zwischen dem Kundenunternehmen und dem eingesetzten Datentreuhänder. Diese Vereinbarung ist als eine Ergänzung zur Lizenzvereinbarung mit Microsoft zu sehen. Sie umfasst die zusätzlichen Datenschutzverpflichtungen gegenüber dem Kunden, insbesondere bezüglich der Kontrolle und des Zugriffs auf die Daten des Kunden.

Ferner gibt es weitere Ergänzungen zu den Onlinedienst-Bedingungen, die der Anwender mit Microsoft abschließt. Hierbei handelt es sich im Kern um die zusätzlichen Datenschutzverpflichtungen von Microsoft hinsichtlich der Rolle des Datentreuhänders und des Zugriffs auf die Kundendaten.

Ergänzend, zusammenfassend und in anderen Worten: Wie bei anderen Beschaffungsvorhaben für Microsoft-Cloud-Services schließt der Kunde bei der Microsoft Cloud Deutschland Verträge mit der Microsoft Corporation, die ihren Sitz in den USA hat, ab. Hier gelten regelmäßig die EU-Standardvertragsklauseln. Als Datentreuhänder greift Microsoft auf eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom zurück, die T-Systems International GmbH. Und zwischen diesen Parteien (Datentreuhänder und Kunde) wird die Zusatzvereinbarung getroffen. Wie bei allen Beschaffungsaktivitäten müssen die vertraglichen Bestandteile und die einzelnen Verträge geprüft werden.