Steuerfreie Gehaltsbezüge

Was kann der Chef aufs Gehalt drauflegen?

06.08.2015
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Beihilfen für Notfälle u.v.m.

Unterstützungsleistungen, die in Notfällen, z.B. bei Krankheit, Unfall oder Kur, gewährt werden, sind bis 600 Euro steuerfrei. Es gilt allerdings die Einschränkung, dass bei Betrieben ab fünf Arbeitnehmer noch zusätzliche formale Erfordernisse erfüllt werden müssen.

Betriebsveranstaltungen

Pro Jahr sind bis zu zwei Betriebsveranstaltungen steuerfrei, wenn sie allen Betriebsangehörigen offenstehen und die Ausgaben pro Veranstaltung und Arbeitnehmer höchstens 110 Euro (brutto) betragen. Außerdem sind auch Übernachtungen zulässig.

Bildschirmarbeitsplatz

Die Erstattung angemessener Kosten für eine Sehhilfe des Arbeitnehmers, bei nachgewiesener Augenuntersuchung und Bescheinigung der Notwendigkeit einer solchen Sehhilfe, ist steuerfrei. Dienen Massageanwendungen der Vorbeugung berufsbedingter gesundheitlicher Beeinträchtigungen, z.B. bei Arbeitnehmern an Bildschirmarbeitsplätzen, fällt die Übernahme der dafür auflaufenden Kosten unter die Steuerfreiheit.

Allerdings muss durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden, dass mit diesen Maßnahmen Ziele erreicht werden sollen, die im Interesse des Betriebs liegen, wie etwa die Verminderung des Krankenstands.

Geld ist nicht alles: Es gibt eine Reihe von Leistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerfrei gewähren können.
Geld ist nicht alles: Es gibt eine Reihe von Leistungen, die Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerfrei gewähren können.
Foto: K.-U. Häßler - Fotolia.com

Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogrammen

Erwirbt der Arbeitnehmer auf Dienstreisen Bonuspunkte (z.B. "Miles & More” etc.), die privat verwendet werden, so gilt ein jährlicher Steuerhöchstfreibetrag von 1.080 Euro. Wenn dieser Betrag überschritten wird, ist er nur dann nicht lohnsteuerpflichtig, wenn das gewährende Unternehmen, wie z.B. eine Fluggesellschaft, eine pauschale Besteuerung (in Höhe von 2,25 %) durchführt. Dem Arbeitnehmer muss darüber aber eine schriftliche Mitteilung vorliegen, und der Arbeitgeber muss vom Arbeitnehmer davon unterrichtet werden.

Ehrungen

Für Ehrungen von Mitarbeitern anlässlich eines Firmenjubiläums oder beim Ausscheiden aus dem Betrieb gelten übliche Sachzuwendungen bis zu einem Betrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer als steuerfrei.

Essensmarken

Zuschüsse zum Essensgeld fallen nach den geltenden Lohnsteuerrichtlinien unter die Steuerfreiheit, wenn sie als Essensmarken oder Restaurantschecks – und nicht als Barlohn – an die Mitarbeiter ausgegeben werden. Vom Arbeitgeber bezuschusste Mahlzeiten sind mit den Sachbezugswerten von 2,83 Euro für Mittag- oder Abendessen bzw. 1,57 Euro für das Frühstück zu versteuern – gemindert um Zuzahlungen des Arbeitnehmers.

Bei Ausgabe von z.B. Restaurantgutscheinen, also Gutscheinen für Mahlzeiten, die nicht in einer vom Arbeitgeber selbst betriebenen Einrichtung eingenommen werden, kann der AG weiterhin einen steuerfreien Zuschuss von bis zu 3,10 Euro täglich gewähren, wenn der amtliche Sachbezugswert vom Arbeitnehmer hinzugezahlt oder versteuert wird. Allerdings muss die Voraussetzung erfüllt sein, dass für jede Mahlzeit lediglich eine Essensmarke bzw. ein Restaurantgutschein täglich in Zahlung genommen wird.