Die Risiken der Server-Virtualisierung

Vorsicht Virtualisierung!

15.01.2015
Von 
Andrej Radonic ist Experte für Virtualisierung, Cloud-Technologien und Open Source Anwendungen. Der Fachbuchautor ist Vorstand der interSales AG und entwickelt für mittelständische Unternehmen anspruchsvolle E-Commerce Lösungen.

Lizenzierung von Anwendungen

Auch die Lizenzmodelle von Applikationen und Instrastrukturbestandteilen wie Datenbanken sind häufig noch auf die Welt der physischen Rechner ausgerichtet und noch nicht an die Anforderungen der dynamischen virtualisierten Umgebungen angepasst. Für Anwender von Server-Virtualisierung ergibt sich daraus neben komplexen Lizenzbedingungen und dem fehlendem Überblick oft ein unerwartet hoher Kostenfaktor. Probleme ergeben sich vor allem auch wegen der engen Bindung der Lizenzen an die zugrundeliegende Hardware, insbesondere die CPU-Leistung. Dies führt etwa dann zu Schwierigkeiten, wenn nur Teile der physischen Kapazität genutzt - und lizenziert - werden sollen.

Beispiel 1: Wird eine Anwendung in sechs virtuellen Maschinen eines Servers mit Quadcore-CPU eingesetzt, sind je nach Lizenzbedingungen auch dementsprechend bis zu vier oder sechs Lizenzen für die Software erforderlich.

Beispiel 2: Für Disaster-Recovery- oder Backup-Zwecke werden bevorzugt Clones von virtuellen Maschinen erstellt und offline gespeichert. Die Verwendung einer Backup-Software würde je nach Lizenzmodell eine Lizenz für jede dieser VMs erfordern, was zum echten Kostenfaktor werden kann. Jedoch passen die Softwarehersteller nach und nach ihre Modelle den neuen Gegebenheiten an. So hat zum Beispiel Acronis mit der Virtual Edition eine Lizenz für seine Backup-Lösung im Angebot, die die Sicherung und Wiederherstellung von bis zu 99 VMs erlaubt - zu einem festen Preis. Voraussetzung: Die VMs müssen sich auf demselben physischen Rechner befinden.

Ein weiteres Problem kann dadurch entstehen, dass eine Leistungsbegrenzung einer VM oft nicht oder nicht ausreichend möglich ist. Wird eine Anwendung dann in einer viel zu "groß" ausgelegten VM betrieben, kann dies Wartungs- und Support-Verträge beträchtlich verteuern.

Lizenzierung von virtualisierten Datenbanken

Der virtuelle Zwist zwischen Herstellern und deren Kunden zeigt sich besonders an der Lizenzierung von Datenbanken auf virtuellen Servern. Sofern nicht nach dem Hard Partitioning verfahren wird (dies setzt eine Segmentierung des Servers auf einigen wenigen zertifizierten Hypervisoren voraus), wendet etwa Oracle das Soft Partitioning an. Dieses besagt, dass alle im Server vorhandenen physischen Prozessoren oder deren Kerne lizenziert werden müssen. Das gilt unabhängig davon, wieviele CPUs die VM, in der die Datenbank läuft, tatsächlich adressiert und nutzt.

Bei IBM greift ein ähnliches Modell, jedoch wird beim Soft Partitioning anhand des IBM License Metric Tool die maximale tatsächliche Prozessornutzung durch die Datenbank ermittelt und nur diese lizenziert.

Microsoft unterscheidet die Server+CAL-Lizenzierung sowie die Prozessor-Lizenzierung. Mit der ersten Variante lizenziert der Anwender die User oder Geräte mittels CALs (Client Access License) sowie die notwendige Anzahl von Server-Lizenzen. Im zweiten Modell werden die VMs gezählt. Für die SQL Server Standard Edition ist je virtueller Umgebung eine Server-Lizenz notwendig. Mit einer Lizenz können bis zu vier virtuelle Betriebsumgebungen innerhalb einer physischen Server-Umgebung betrieben werden.

Beim Prozessormodell erfolgt die Lizenzierung auf Basis der physischen CPU-Kerne oder auf Grundlage der von den VMs genutzten virtuellen CPUs (vCPU). Bei der Enterprise Edition müssen je Prozessor mindestens 4 Kerne lizenziert werden. Wenn alle Kerne eines Rechners lizenziert sind, erwirbt man automatisch eine unlimitierte Zahl Lizenzen auf diesem Host. Alternativ können Kunden die virtuellen CPUs einer SQL-Server-VM lizenzieren, jedoch auch hier mindestens vier davon! Hier laufen Anwender Gefahr, Lizenzen zu bezahlen, die sie nicht brauchen, da viele SQL-Server Installationen gut mit 1 bis 2 Cores auskommen. Darüber hinaus ist ein Software Assurance (SA)-Vertrag erforderlich, um die VM-Mobilität (vMotion/Livemigration) öfter als einmal alle 90 Tage durchführen zu dürfen.