Ausschreibung, Vergütung & SLAs

So gelingen Outsourcing-Verträge

12.03.2012
Von  und
Dr. Thomas Jansen ist IT-Anwalt und Partner bei der Wirtschafskanzlei DLA Piper in München.
Britta Hinzpeter ist IT-Anwältin und Datenschutzexpertin bei DLA Piper in München Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE

Vergütung

Vergütungsmodell und Leistung müssen aufeinander abgestimmt sein. Für Cloud-Verträge kommen insbesondere Fixpreis (feste Zahlung pro Abrechnungseinheit) und "Pay-per-Use" (Zahlung für die abgerufene Leistung) in Betracht. Sie lassen sich auch unternehmensspezifisch kombinieren. Allgemein gilt: Je länger die Laufzeit eines Projekts, desto flexibler die Vergütungsregelungen.

  • Im Fall einer Festpreisvereinbarung: Enthält die Leistungsbeschreibung alle Elemente der benötigten Leistung? (Andernfalls entstehen Zusatzkosten, da das Unternehmen benötigte Dienste zusätzlich beauftragen und vergüten muss.)

  • Im Fall einer Vergütung auf Basis der abgerufenen Leistungen: Stellen die Regelungen zur Vergütung sicher, dass die Kostenschätzung des Anbieters so genau wie möglich ausfällt? (Budgetüberschreitungen können beispielsweise in den SLAs berücksichtigt werden.)

  • Sieht die Vergütungsklausel Regelungen zur Preisanpassung vor?

  • Passen das gewählte Abrechnungsmodell (Vorauszahlung, Abschlagzahlung etc.) und die Rechnungslegungspflicht zur Vergütungsvereinbarung zueinander?

Gängige Outsourcing-Preismodelle unterscheiden sich insbesondere in der Aufteilung des (Planungs-)Risikos zwischen Kunde und Anbieter sowie in der Granularität der Preiseinheit, erläutert Leclerque. Sie umspannen die ganze Palette von Technologie- über Service- bis zu Geschäftsprozess-bezogenen Preiskomponenten.

Ein wichtiger Aspekt bei der Wahl des Preismodells ist aus Sicht des Unternehmensberaters eine geeignete Incentivierung des Anbieters, damit er im Laufe der Zusammenarbeit die Effizienz und/oder Qualität der Leistungserbringung ständig erhöht. Zum Beispiel könnte der Provider von einem Rückgang der Ticket-Zahl profitieren; ein reines "Preis-pro-Ticket"-Modell ist weniger geeignet.

Trotz des allgegenwärtigen Cloud-Trends sollte der Auftraggeber genau abwägen, wie flexibel Leistungserbringung und Abrechnung tatsächlich sein müssen, so Leclerque weiter. Höhere Flexibilität für den Kunden bedeute in der Regel geringere Planungssicherheit für den Anbieter. Damit steige dessen Risiko, was sich eventuell negativ auf den Preis auswirke.