8. Habe ich Anspruch auf eine staatlich geförderte Existenzgründungsberatung?
Ein Argument für eine Existenzgründungsberatung vorneweg: Sie wird bis zu drei Jahre nach einer Existenzgründung staatlich gefördert.
Inhaltlich spricht dafür: Der durch die Gesetzgebung und die beteiligten Behörden geschaffene Dschungel aus Vorschriften, Regularien sowie unscharfen Festlegungen birgt für den freiberuflichen IT-Experten erhebliche Risiken. Eigentlich kann er nur Fehler begehen - auch vor einem sehr schädlichen Halbwissen sei gewarnt. Hier hilft ein Existenzgründungsberater, der als Coach fungiert sowie Schwachstellen analysiert und beseitigt.
Nach einer gemeinsamen Sitzung erstellt der Coach einen für die staatliche Förderung erforderlichen Existenzberatungsbericht. Die Förderung wird mit einem aus zwei Seiten bestehenden Formular beantragt und erfolgt innerhalb von vier bis sechs Wochen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Insgesamt eine sehr einfache und problemlose Abwicklung, die natürlich vom beauftragten Coach bis zum erfolgreichen Abschluss begleitet wird. Die restlichen Kosten sind als Betriebsausgabe absetzbar, so dass für den Existenzgründer ein Eigenanteil von etwa 25 Prozent übrig bleibt.
Innerhalb des Existenzberatungsberichtes wird untersucht, ob der angehende Selbstständige die Kriterien für eine Anerkennung als Freiberufler erfüllt. Außerdem ist es sinnvoll zu prüfen, ob die Kriterien für die Rentenversicherungspflicht oder sogar für eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Gehen beide Prüfungen positiv für den Jungunternehmer aus, kann er ein solches Testat im Streitfall dem Finanzamt oder auch der BfA vorlegen. Wenn der Coach als Gutachter anerkannt ist, bewirkt eine solche Vorlage sowohl die Anerkennung des Freiberuflerstatus als auch die Verhinderung der mit der Scheinselbstständigkeit zusammenhängenden Pflichten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist anschließend der Zukunftsschutz zur Sicherung der erzielten Anerkennungen. Hier ist der Coach gefordert, die erforderlichen Strategien festzulegen und umzusetzen. Dies gilt auch für die anderen in diesem Schnell-Check genannten Punkte.