7. Bin ich rentenversicherungspflichtig?
Die Rentenversicherungspflicht ist zu klären. Bei einer Freistellung für maximal drei Jahre besteht das hohe Risiko, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) nach Ablauf dieses Zeitraums die Kriterien prüft. Besser ist die Verhinderung der Rentenversicherungspflicht durch Erfüllung eines der relevanten Kriterien (Angestellter vorhanden oder mehr als ein Auftrag). Durch die Beauftragung eines Büroservice und die damit verbundene Zuordnung eines Angestellten werden zwei Probleme gelöst: die Rentenversicherungspflicht und die Entlastung von den oft leidigen Büroarbeiten. Die Rentenversicherungspflicht sollte unbedingt verhindert werden, denn jede andere Altersvorsorge bietet eine höhere Rendite.