6. Wie gehe ich mit dem Finanzamt um?
Der offizielle Start der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt mit der entsprechenden Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Vorher sollte man aber
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die Art des Unternehmens definieren (keine DV-Beratung);
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den Freiberuflerstatus sichern, indem man die künftige Vertragsgestaltung, Rechnungsschreibung, das Firmenlogo, Visitenkarten, den Internet-Auftritt, die Einkommensteuererklärung und Betriebsprüfung klärt (siehe auch "Wann Entwickler als Freiberufler gelten");
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die Firmierungsfrage klären: Wie soll und darf sich das zukünftige Einzelunternehmen nennen?
Der Status der Gewerblichkeit führt zu erheblichen Nachteilen: IHK-Pflichtmitgliedschaft, Bilanzierungspflicht und doppelte Buchführung, höhere Steuerberatungskosten und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.