IT-Freiberufler

Schnell-Check Existenzgründung: 15 Tipps für IT-Freiberufler

27.02.2008
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Peter Brenner ist seit 1978 als Informatiker und Existenzgründungsberater / Coach sowie Sachverständiger im Bereich der Informatik tätig.

6. Wie gehe ich mit dem Finanzamt um?

Der offizielle Start der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt mit der entsprechenden Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Vorher sollte man aber

  • die Art des Unternehmens definieren (keine DV-Beratung);

  • den Freiberuflerstatus sichern, indem man die künftige Vertragsgestaltung, Rechnungsschreibung, das Firmenlogo, Visitenkarten, den Internet-Auftritt, die Einkommensteuererklärung und Betriebsprüfung klärt (siehe auch "Wann Entwickler als Freiberufler gelten");

  • die Firmierungsfrage klären: Wie soll und darf sich das zukünftige Einzelunternehmen nennen?

Der Status der Gewerblichkeit führt zu erheblichen Nachteilen: IHK-Pflichtmitgliedschaft, Bilanzierungspflicht und doppelte Buchführung, höhere Steuerberatungskosten und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.