Videoconferencing vs. Datenschutz

Rote Karte für Teams, Webex, Zoom & Co.

04.03.2021
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Während die großen Videokonferenzsysteme der strengen Prüfung der Berliner Datenschützbeauftragten nicht standhalten, mahnen deren Kritiker zu mehr Pragmatismus.
Die populärsten Tools für Videokonferenzen werden den Datenschutzanforderungen nicht gerecht - sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte.
Die populärsten Tools für Videokonferenzen werden den Datenschutzanforderungen nicht gerecht - sagt die Berliner Datenschutzbeauftragte.
Foto: Brian A Jackson - shutterstock.com

Die Berliner Datenschutzbe­auftragte Maja Smoltczyk hat ihre Bewertung von Videokonferenzdiensten hinsichtlich der Frage, ob ein rechtlich einwandfreier Betrieb möglich sei, korrigiert und damit eine Debatte losgetreten. Insgesamt wurden 23 Dienste geprüft und anhand eines Ampelsystems bewertet. Weit verbrei­tete Angebote wie Cisco Webex, Google Meet, Microsoft Teams und Zoom fielen wegen Mängeln beim Datenschutz durch.

"Es gibt mittlerweile ausreichend viele rechtskonform nutzbare Dienste für verschiedenste Einsatzzwecke, sodass es keinen Grund gibt, für Videokonferenzen das Datenschutzrecht zu brechen", sagte Smoltczyk. Wenn sich ein Anbieter mit einem rechtlich mangelhaften Videokonferenzdienst nicht bewege, sei es an der Zeit, zu wechseln. "Bequemlichkeit kann nicht die Verletzung von Grundrechten rechtfertigen."

"Besonders Behörden und große Unternehmen sollten überlegen, ob sie ihre Videokonferenzlösung nicht selbst betreiben können. So lassen sich unzulässige Datenabflüsse viel eher kontrollieren und unterbinden“, sagt Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit.
"Besonders Behörden und große Unternehmen sollten überlegen, ob sie ihre Videokonferenzlösung nicht selbst betreiben können. So lassen sich unzulässige Datenabflüsse viel eher kontrollieren und unterbinden“, sagt Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informations­freiheit.
Foto: BInBDI

Was ist mit dem Recht auf Bildung?

Diesen Standpunkt kann Jens Zimmermann, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, nicht nachvollziehen. Den Verweis auf die Bequemlichkeit halte er für vollkommen unangebracht, sagte der Politiker dem "Handelsblatt". Gerade in den Schulen stehe in der Corona-Pandemie "leider noch immer die Verletzung eines weiteren Grundrechts im Raum: das Recht auf Bildung". Dieser verengte Blick in einer Ausnahmesituation sei wenig hilfreich, betonte Zimmermann. "Auch die Berliner Datenschutzbeauftragte kann nicht ausblenden, dass es bundesweit massive Probleme mit den von ihr bevorzugten Alternativen gibt."

Smoltczyk verweist darauf, dass elf Anbieter mit Grün bewertet wurden und damit datenschutzrechtlich unbedenklich seien. Kritiker entgegnen dem, dass es sich um national und international eher unbekannte Anbieter handele, die in Sachen Skalierung und Verfügbarkeit Limitationen zeigten. SPD-Mann Zimmermann plädiert für Übergangsfristen, in denen die gängigen Systeme weiter genutzt werden könnten.