Teil 2 - Die Folgen für Lizenzen

Migration auf Windows 7

25.04.2012
Von 
Wolfgang Sommergut ist Betreiber der Online-Publikation WindowsPro.

Lizenzkosten für die Desktop-Virtualisierung

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Software Assurance spielt es eine wesentliche Rolle, ob ein Unternehmen die Virtualisierung einer größeren Zahl von Desktops plant. Seit 1. Juli 2010 ist der Zugriff auf zentrale Desktops (Server Hosted Virtual Desktops, SHVD) durch einen solchen Wartungsvertrag abgedeckt. Davor verlangte Microsoft für dieses Recht noch den Erwerb der Lizenz "Virtual Enterprise Centralized Desktop" (VECD).

Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass nur für Windows-PCs eine Software Assurance abgeschlossen werden kann, so dass nur sie als Endgeräte für zentrale Desktops in den Genuss der Vergünstigung kommen. Möchten Firmen im Zuge der Desktop-Virtualisierung etwa Thin Clients einführen, dann müssen sie für jedes Gerät eine Windows Virtual Desktop Access (VDA) separat erwerben. Diese schlägt pro Jahr mit 100 Dollar zu Buche, während die Abo-Gebühren jährlich 29 Prozent der Anschaffungskosten von Windows betragen.

Die Windows VDA greift aber auch dann, wenn das Endgerät ein Windows-PC ohne Software Assurance ist, also beispielsweise eine OEM-Version installiert wurde. In diesem Fall kostet das Recht für den Zugriff auf den zentralen Desktop ähnlich viel wie eine Software Assurance für den Client. Mit Letzterer erwirbt man aber das Recht auf die nächste Windows-Version und zusätzliche Vergünstigungen, die bei einer VDA nicht gewährt werden. Hat man beim Umstieg auf Windows 7 die 90-Tage-Frist für den Abschluss einer SA verpasst, dann führt jedoch kein Weg an der VDA vorbei.