Teil 2 - Die Folgen für Lizenzen

Migration auf Windows 7

25.04.2012
Von 
Wolfgang Sommergut ist Betreiber der Online-Publikation WindowsPro.

Wie viele Volumenlizenzen sind notwendig?

Die spannende Frage schlechthin beim Erwerb von Volumenlizenzen besteht darin, wie viele man benötigt, um das Re-Imaging-Recht ausüben zu können. Ist es also beispielsweise erlaubt, 500 PCs mit einer vorinstallierten OEM-Version zu kaufen und sie alle mit einem Image zu betanken, das mit den Installationsmedien einer einzigen Volumenlizenz erstellt wurde?

Die Beantwortung dieser Frage fällt selbst Microsoft-Mitarbeitern schwer, wie eine Auskunft auf dem Mittelstands-Blog von Technet zeigt. Allerdings interpretiert der Autor ein Microsoft-eigenes Whitepaper so, wonach ein solches Vorgehen zulässig sei. Fakt ist zudem, dass ein deutscher Referenzkunde für eine der ersten Migrationen auf Windows 7 so verfahren ist, und zwar nach eigener Aussage mit der Zustimmung des zuständigen Vertriebsbeauftragten von Microsoft. Entscheidend ist, dass der Kunde einen aktiven Volumenlizenzvertrag besitzt, der ihm dieses Recht einräumt und er die Voraussetzungen erfüllt.

Zu den nutzungsrechtlichen Neuerungen von Windows 7 gehört im Vergleich zu XP, dass auch Volumenlizenzen nun aktiviert werden müssen ("Volume Activation 2.0"). Zu diesem Zweck bietet Microsoft zwei verschiedene Verfahren an, Key Management Service (KMS) und Multiple Activation Key (MAK). Ersterer eignet sich vor allem für Firmen, die eine größere Zahl an PCs aktivieren müssen. MAK hingegen ist etwa die erste Wahl für Notebooks und Rechner, die über ein WAN an das Firmennetz angebunden sind.