Mobile Enterprise

Studie Mobile Arbeitsformen

Lieber zu Hause, unterwegs oder beim Kunden

26.02.2013
Von Ima Buxton

Dazu zählen in erster Linie unterschiedliche Arbeitsgeräte, die ein effizientes Arbeiten vom jeweiligen Standort aus ermöglichen: Desktops, Notebooks, Smartphones oder Tablets zum Beispiel. Aktuell nutzt jeder Arbeitnehmer im Schnitt 4,43 Geräte, im Jahr 2020 sollen es sechs Geräte sein. Einen erheblichen Anteil der Mobilgeräte gehört dabei den Usern selbst – ein Trend, der als „ByoD“ („Bring your own Device“) Eingang in die Unternehmen fand – mit allen damit verbundenen Problemen von der Integration bis zur Sicherheit.

Doch trotz dieser Schwierigkeiten ist die einst restriktive Haltung der Firmen gegenüber dem ByoD-Trend seit geraumer Zeit einer offeneren Politik gewichen: In zwei Dritteln der Unternehmen gibt es kein Nutzungsverbot für mitarbeitereigene Geräte. In der Vergangenheit galt noch in mehr als vier Fünfteln der Betriebe eine entsprechende Unterlassungsvorschrift. Der Druck der Beschäftigten, daran lässt die Studie keinen Zweifel, hat die Verantwortlichen in den Firmen zur Umkehr bewegt. Die IT-Entscheider standen vor der Wahl, vermuten die Studienautoren, eine ByoD-Policy ins Leben zu rufen oder aber zuzulassen, dass Unternehmensinformationen ungeschützt auf Privatgeräte gelangten.

Mitarbeiter und Firmen teilen ByoD-Kosten auf

Foto: Citrix Workplace of the Future report 2012

Nicht zuletzt sehen die Firmen in einer ByoD-Policy inzwischen auch eine Maßnahme, den Trend zu kontrollieren und in einen Vorteil umzumünzen, indem Hardware- und ihre Folgekosten zumindest teilweise von den Mitarbeitern getragen werden. Immerhin 37 bezeichnen finanzielle Gründe als ausschlaggebend für die Implementierung einer ByoD-Policy. Umgekehrt entscheidet sich die große Mehrheit der Firmen ihrerseits für eine Beteiligung an den Kosten für ein User-eigenes Mobilgerät, um wenigstens ein gewisses Maß an Kontrolle über das Gerät beanspruchen zu können. Ein Großteil von 61 Prozent nennt dieses Motiv als entscheidend für eine Bezuschussung privater Mobilgeräte.