Daten- und verbraucherschutzrechtliche Vorbehalte
Diese Zurückhaltung rühre zum einen daher, dass Unternehmen bezüglich der Daten- und Verbraucherschutzgesetze verunsichert seien. Angesichts der angeheizten öffentlichen Diskussion seien die datenschutzrechtlichen Vorbehalte nachvollziehbar, sagt Florian Haarhaus, Deutschlandchef von Alterian. Die Risiken könne man jedoch durch "entsprechende Opt-in-Strategien" ausräumen. Bei Opt-In handelt es sich um ein Verfahren, bei dem der Werbekontakt im Vorfeld explizit durch den Beworbenen bestätigt werden muss, sei es per E-Mail,Telefon oder SMS.
Auf der anderen Seite stünden technische Hindernisse, meist im Zusammenhang mit alten, proprietären und monolithischen CRM-Systemen. Verantwortliche würden die Investition in veraltete Technologie scheuen oder fürchten, die Anwendungen durch das Aufrüsten mit neuen Funktionen noch sperriger und bedienungsunfreundlicher zu machen.