Was verspricht sich der Bund von der Distributed-Ledger-Technologie? Die Revolution liegt nach Ansicht der Politik darin, dass Vertrauen in digitalen Räumen geschaffen werden könne. Werte, Rechte und Schuldverhältnisse an materiellen und immateriellen Gütern ließen sich nun durch Token repräsentieren, was den Handel und die Austauschbarkeit vereinfachen werde. Welche Auswirkungen diese Entwicklung weltweit haben wird, sei aber noch offen.
Warum engagiert sich der Bund?
Den Politikern geht es darum, das Potenzial der Blockchain-Technologie zu erklären und zu erschließen, außerdem soll einem möglichen Missbrauch vorgebeugt werden. Die vorgelegte Strategie soll Ziele und Prinzipien des Bundes in Sachen Blockchain verdeutlichen, rechtliche Rahmenbedingungen schaffen und Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern vorlegen.
Wer steckt hinter der Blockchain-Strategie?
Grundlage war ein Konsultationsprozess im Frühjahr 2019: Insgesamt 158 Experten und Vertreter von Organisationen haben Stellungnahmen abgegeben. Auf 31 gestellte Fragen gingen insgesamt 6.261 Antwortbeiträge ein.
Wie sieht der Bund den deutschen Blockchain-Standort?
Die Regierung sieht in Deutschland ein dynamisches Ökosystem von Entwicklern und Anbietern Blockchain-basierter Dienstleistungen. Es gebe eine gute Grundlage für die Entwicklung einer Token-Ökonomie. Was fehle, sei eine verlässliche Abschätzung der klimarelevanten Auswirkungen, wenn die Blockchain-Technologie hochskaliert werde. Angesichts des derzeit enormen Stromverbrauchs der Infrastruktur bestehe großer Forschungsbedarf.
Welches Ziel verfolgt der Bund mit seiner Strategie?
Man möchte die Potenziale für die digitale Transformation nutzen und das junge Ökosystem an Blockchain-Unternehmen unterstützen. Deutschland soll - ähnlich wie die Schweiz - ein attraktiver Standort für Pioniere der Technik werden. Wirtschaft, Behörden und Zivilgesellschaft sollen "informierte Entscheidungen über den Einsatz der Technologie" treffen können. Der Bund will sich um einen sicheren Rechtsrahmen kümmern, der Missbrauch verhindern soll. Auch soll die öffentliche Verwaltung in Einzelfällen als Leitanwender fungieren.
Welche Rahmenbedingungen plant der Bund?
Auf der rechtlichen Ebene geht es um kapitalmarktrechtliche Fragen, Gesellschaftsrecht sowie Verbraucher- und Datenschutz. Laut Bund muss die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) aufgrund der Blockchain-Technologie nicht geändert werden. Bestehende technische Lösungen wie die Verwendung von Hashwerten, Pseudonymisierung, Zero-Knowledge-Proof und die Grundsätze Privacy-by-Design und Privacy-by-Default müssten einfach nur angewendet werden. Anfang 2020 soll ein RoundTable stattfinden, der sich mit dem Thema Blockchain und Datenschutz beschäftigen wird.
- PKI
Die PKI bietet durch Schlüsselpaare (öffentlicher und privater Schlüssel) eines jeden Teilnehmers die Möglichkeit, Daten oder Transaktionen zu ver- und entschlüsseln. Der öffentliche Schlüssel eines Teilnehmers (hier Empfänger), welcher dem gesamten Netzwerk bekannt ist, kann vom Sender zum Verschlüsseln von Daten beziehungsweise Transaktionen genutzt werden. Der private Schlüssel, welchen nur der Empfänger selbst kennt, ermöglicht es diesem, die Nachricht zu entschlüsseln und somit zu lesen. Dank der Einzigartigkeit des privaten Schlüssels ist auch die digitale Signatur eines Dokuments oder einer Transaktion möglich. Verschlüsselt eine Person mit ihrem privaten Schlüssel ein Dokument, so können Andere mittels des öffentlichen Schlüssels die Zugehörigkeit zu dieser Person verifizieren. - Hash-Werte
Um die Echtheit des Dokuments zu beglaubigen, kommen sogenannte Hash-Funktionen zum Einsatz. Diese können jede Transaktion in einen String bestimmter Länge – den Hash-Wert – verwandeln. Die Besonderheit dabei ist, dass die Funktionen nicht umkehrbar sind. Vom Hash-Wert allein kann nicht auf den Inhalt des Dokuments geschlossen werden. Ein unveränderter Inhalt hingegen generiert bei gleicher Hash-Funktion immer den gleichen Hash-Wert, sodass das Verfahren genutzt werden kann, unveränderte Daten zu verifizieren. - Blöcke
Nicht nur die Daten beziehungsweise Transaktionen an sich werden mittels Hash-Funktionen verschlüsselt, sondern auch eine Ansammlung derer, sogenannte Blöcke. Das Erstellen eines Blocks ist das Produkt des Konsensus-Algorithmus, bei welchem teilnehmende Netzwerkknoten, im Falle von Bitcoin spricht man dabei von Minern, versuchen, ein mathematisches Problem (Hash-Puzzel) am schnellsten zu lösen. Der Gewinner darf dann den Block erstellen und zur Validierung ins Netzwerk einspeisen. Durch das Einpflegen des Hash-Werts des vorherigen Blocks in den neuen Block und das anschließende Hashen, entsteht eine Verkettung der Blöcke über ihre Hashwerte. Dies gibt der Blockchain ihren Namen und schafft Sicherheit über die Unveränderlichkeit der gespeicherten Daten: Denn ändert sich der Inhalt nur eines einzigen vergangenen Blocks, so müssten sich alle Hash-Werte der darauffolgenden Blöcke ebenfalls ändern. Da diese Blockchain dann jedoch abweichend zu denen der anderen Netzwerkknoten wäre, flöge der Betrug auf.
Geprüft werden soll etwa, ob Blockchain-Einträge als Beweise in einem Gerichtsverfahren herhalten können oder, wie der Bund es ausdrückt, ob die "Irreversibilität sowie der Nachweis der Unveränderbarkeit bei der Speicherung von Daten und Dokumenten mit Hashwerten bei der Beweisführung anerkannt werden kann". Offen ist auch die Frage, wie Daten, die in Blockchain-Anwendungen gesichert wurden, für Gerichte oder sonstige Prüfinstanzen beweistauglich sind.
Dabei interessiert den Bund vor allem die Frage, ob die Langzeitsicherheit der Daten garantiert ist. Weitere Rechtsfragen betreffen das Urheberrecht, das Gesellschaftsrecht (Anteilsverwaltung), sowie neuartige Formen der Zusammenarbeit, bei denen es keine zentrale verantwortliche Stelle, dafür aber Smart-Contract-basierte Entscheidungsprozesse gibt.