Elektronische Post im Unternehmen

Sollen private E-Mails verboten werden?

21.12.2009
Von 
Oliver Häußler arbeitet als freier Journalist und Moderator in der IT- und Telekommunikationsbranche. Seine journalistischen, wirtschaftlichen und technischen Erfahrungen sammelte der Kommunikationswissenschaftler während seiner über 20 Jahre langen Tätigkeit als Chefredakteur von renommierten Fachzeitschriften wie der Funkschau, FunkschauHandel, NetworkWorld und als Moderator von Kongressen, Webcasts und zahlreichen Podiumsdiskussionen.

Die Folgen des Verbots

Bei rein dienstlicher Nutzung, hat der Arbeitgeber einen größeren Handlungsspielraum. TKG und TMG finden keine Anwendung. In diesem Fall darf er stichprobenartig prüfen, ob die Nutzung von Internet und/oder E-Mail dienstlicher Natur ist. Zwar müssen die Arbeitnehmer auf mögliche Überwachungsmaßnahmen und die in Betracht kommenden Sanktionen hingewiesen werden, doch darf sich der Arbeitgeber prinzipiell jede ein- und ausgehende E-Mail - wie einen Geschäftsbrief - vorlegen lassen.

Daher ist "aus rein rechtlichen Gründen zu empfehlen, die private Nutzung des Internet im Betrieb zu untersagen", sagt Dr. Hackenberg. Allerdings schränkt der Rechtsexperte ein, dass bei genauerer Betrachtung der Folgen des Verbotes einer "Erlaubnis mit klaren Regelungen" der Vorzug zu geben sei.

Denn: Internet und E-Mail werden trotz des Verbots von vielen Mitarbeitern dennoch privat genutzt. Kontrolliert und ahndet der Arbeitgeber Verstöße nicht, so kommt das einer Erlaubnis gleich. Deshalb muss das Unternehmen Prozesse implementieren, um das Verbot zu überwachen. Dazu gehört auch, dass ein Strafkatalog aufgestellt wird und Strafen bei Verstößen auch tatsächlich verhängt werden. "Das alles führt zu einer extremen Verschlechterung der Unternehmenskultur, weil loyalen Mitarbeitern eine böswillige Absicht unterstellt wird, außerdem schürt es die Angst vor `BigBrother` und demotiviert die Mitarbeiter", so Hackenberg.