Komplexer Rechtsrahmen
Der Gesetzgeber schreibt keine Regelung zur privaten Nutzung von E-Mail und Internet im Unternehmen vor: Jede Organisation regelt das selbst. In Deutschland hat knapp die Hälfte der Firmen private E-Mails verboten. Von diesen Unternehmen kontrolliert allerdings wiederum nur die Hälfte das Verbot. Die Mehrzahl duldet oder toleriert private E-Mails.
Problematisch wird es für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, wenn durch Nutzung, Kontrolle, Einsicht oder Speicherung Rechte beeinträchtigt oder Gesetzesvorschriften missachtet werden. Verletzbare Rechte sind auf der Arbeitnehmerseite der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vor Eingriffen durch den Arbeitgeber. Im Sinne des Datenschutzes kann der Arbeitgeber nicht uneingeschränkt Stammdaten, Nutzungsdaten oder gar Inhaltsdaten einsehen und verwenden. Das wirft rechtlich eine Reihe von Fragen auf: Inwiefern verletzt der Arbeitgeber bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Vorgaben das im Grundgesetz geregelte Recht auf informelle Selbstbestimmung, inwiefern gilt das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis für E-Mails, welche Betriebs- oder Tarifvereinbarung bestehen dazu?
Der Arbeitgeber wiederum unterliegt Pflichten, die Ressourcen, die Arbeitsproduktivität und den Betriebsfrieden zu schützen. Er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Außerdem ist er verpflichtet, E-Mails zu schützen und zu archivieren. Dazu benötigt er das Recht, E-Mails zu kontrollieren und Daten zu erheben. Kurzum: Aus rechtlicher Sicht besteht ein Spannungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. "Deshalb empfehlen wir Unternehmen dringend eine Regelung der privaten Nutzung von Internet und E-Mail im Unternehmen", sagt Dr. Hackenberg.