Elektronische Post im Unternehmen

Sollen private E-Mails verboten werden?

21.12.2009
Von 
Oliver Häußler arbeitet als freier Journalist und Moderator in der IT- und Telekommunikationsbranche. Seine journalistischen, wirtschaftlichen und technischen Erfahrungen sammelte der Kommunikationswissenschaftler während seiner über 20 Jahre langen Tätigkeit als Chefredakteur von renommierten Fachzeitschriften wie der Funkschau, FunkschauHandel, NetworkWorld und als Moderator von Kongressen, Webcasts und zahlreichen Podiumsdiskussionen.
Aus rechtlicher Sicht spricht alles für ein Verbot der privaten Nutzung von E-Mails und Internet im Unternehmen. Rechtsexperten raten jedoch davon ab und empfehlen eine Erlaubnis mit klaren Regelungen.

Wer eine private E-Mail von seinem Arbeitsplatzrechner aus schreibt oder zu privaten Zwecken im Internet surft, riskiert unter Umständen seinen Job. Eine extensive private Nutzung des Internets im Unternehmen kann zur fristlosen Kündigung führen, urteilte der Bundesarbeitsgerichtshof am 7.7. 2005, auch wenn der Arbeitgeber grundsätzlich die private Internet-Nutzung am Arbeitsplatz gestattet hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Web-Seiten mit pornografischen Inhalten zugreift.

Kriterien für die fristlose Kündigung

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hackenberg: "Die private Nutzung moderner Kommunikationsmedien im Unternehmen schafft eine Unternehmenskultur der Selbstverantwortung, der Wertschätzung und des Vertrauens".
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hackenberg: "Die private Nutzung moderner Kommunikationsmedien im Unternehmen schafft eine Unternehmenskultur der Selbstverantwortung, der Wertschätzung und des Vertrauens".

"Ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, hängt davon ab, inwiefern der Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht durch allzu langes Surfen vernachlässigt oder die Kosten der Internet-Nutzung über das erlaubte Maß hinaus überschreitet", erklärt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Hackenberg, Mitbegründer und stellvertretender Leiter des Steinbeis Transferzentrum pvm. Auch der Imageschaden des Unternehmens, der durch die "Spuren", die der Betroffene beim Surfen auf pornografischen Seiten hinterlässt, wirkt belastend für ihn. Hat der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und E-Mail nicht geregelt, wirkt dies allerdings entlastend für den Arbeitnehmer.