Consulting blüht

Reputation Management - was Web-Nutzer tun können

17.04.2009
Von 
Heinrich Vaske ist Editorial Director a.D. von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO.

Vorsicht mit rechtlichen Schritten

Wer diesen Weg gehen will oder muss, sollte rechtliche Schritte vorerst vermeiden. In den meisten Ländern genießen Websites einen weitreichenden Schutz, Veränderungen der Inhalte sind nur schwer und mit viel Zeitverzug durchzusetzen. Selbst wenn die Rechtsprechung günstig ausfällt, wird es oft kompliziert, dem Recht Geltung zu verschaffen. Schwierigkeiten entstehen etwa, wenn der Kläger, die beschuldigte Website und der jeweilige Host in unterschiedlichen Ländern mit ihren jeweiligen Rechtsräumen positioniert sind - oder wenn nicht einmal bekannt ist, wo alle Beteiligten zu finden sind. Das Ganze kann sich zu einer juristischen Schlammschlacht entwickeln, in der das Ziel den Aufwand nicht mehr rechtfertigt.

Die Frage ist außerdem: Wie lässt sich feststellen, wann ein Inhalt wirklich beseitigt wurde? Nur weil er bei Google nicht mehr erscheint, ist der fragwürdige Content noch lange nicht aus dem Netz verschwunden. Betroffene müssten sich also an den Webmaster der für die Website verantwortlichen Firma oder an den Hoster wenden. Dort gilt es herauszufinden, unter welchen Umständen Inhalte von der Site genommen werden. Viele Sites haben hier eine Policy, an der sie sich orientieren.

Wenn es den Geschädigten ausreicht, dass bestimmte Inhalte nicht mehr über Google gefunden werden, kann man sich auch bestimmter Services und Tools (Google Web Search Help) auf der Support-Seite des Suchmaschinen-Primus bedienen. Sie sorgen unter Umständen dafür, dass Inhalte nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden. Google bietet solche Werkzeuge aber eigentlich eher an, damit versehentlich oder in böser Absicht veröffentlichte Daten wie Kreditkarten- oder Sozialversicherungsnummern oder auch bestimmte Hardcore-Inhalte nicht mehr in den Suchergebnissen angezeigt werden.