Backups sind Vorschrift
Nur wenige Unternehmensverantwortliche wissen, dass auch Backups inzwischen gesetzlich vorgeschrieben sind. Immer wieder zitiert in diesem Zusammenhang wird ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 1. Dezember 2003. Diesem zufolge gehöre es "im gewerblichen Anwenderbereich heute zu den vorauszusetzenden Selbstverständlichkeiten, dass eine zuverlässige, zeitnahe und umfassende Datenroutine die Sicherung gewährleistet".
Unternehmen müssen ihre IT-Infrastruktur demnach gegen unbeabsichtigte Informationsveränderungen sichern. Das heißt: Unbefugte dürfen unter keinen Umständen Daten verändern können. Heikle Daten (Buchhaltungsunterlagen oder digitale, rechtsverbindliche Erklärungen) sind hinreichend gegen Angriffe von außen zu schützen. Tägliche Backups sind demnach unabdingbar, um die Vorgaben zu erfüllen. Vollsicherungen sollten mindestens einmal pro Woche passieren.
Werden die Backups nicht regelgerecht angefertigt, ist dem betroffenen Unternehmen im Falle eines durch Datenverlust entstehenden Schadens ein "haftungsüberdeckendes Mitverschulden" anzukreiden. Das hat unter Umständen zur Folge, dass es keinen Versicherungsschutz gibt, wenn verlorene Daten mangels Backup nicht wiederhergestellt werden können.