Am 30. Januar 2019 fand die PinG-Jahrestagung-Datenschutz in Berlin statt. In der, vom Berliner Erich Schmidt Verlag in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift "Privacy in Germany (PinG)" organisierten Veranstaltung referierten und diskutierten unter Leitung von Dr. Sebastian Golla namhafte Datenschutzexperten, Verbraucherschützer und Vertreter von Aufsichtsbehörden in verschiedenen Panels über offene Fragen und strittige Auslegungen der DSGVO.
DSGVO als weltweite Referenz
In seiner Keynote stellte Peter Schaar, Bundesdatenschutzbeauftragter a.D., die Frage: "Inwieweit sich die DSGVO zu einem neuen Goldstandard entwickle, an dem sich Datenschutz weltweit messen lassen müsste?" Unstrittig sei ja, dass das neue europäische Datenschutzrecht so einiges in die richtige Richtung bewegt habe und heute von großen internationalen Konzernen nicht mehr einfach ignoriert werden könne.
Der 2018 beschlossene Consumer Privacy Act in Kalifornien und das richtungsweisende Statement von Apple-Chef Tim Cook, welcher die DSGVO als Vorbild für globalen Datenschutz bezeichnete, würden darauf hinweisen, dass die DSGVO weltweite Wirkung als Referenz für angemessenen Datenschutz entfalte.
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Aufsichtsbehörden: Höhere Bußgelder und Beratungsstrategien
PinG-Herausgeber Prof. Niko Härting unterstrich, dass aus seiner Sicht das einzig Revolutionäre an der DSGVO die neuen Bußgeldbestimmungen seien. Die Vermeidung von exorbitanten Strafen wäre ein ganz wesentlicher Motor für Berater und Verantwortliche für eine aktive Umsetzung der neuen datenschutzrechtlichen Reglungen.
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Dr Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, betrachtet das etwas anders und verortet wesentliche Auswirkungen der DSGVO beim neuen Selbstverständnis der Datenschutzbehörden. Brink sieht Aufsichtsbehörden verstärkt als staatliche Servicestelle für Verantwortliche und Betroffene zur rechtkonformen Umsetzung der DSGVO.
Hohe Bußgelder seien zwar ein probates Mittel zur Durchsetzung der Datenschutzregeln, aber im Vordergrund müsse die Beratung stehen. Mittelfristig erwarte er aber eine europaweite Harmonisierung der Bußgeldpraxis, welche in Deutschland bei Datenschutzverstößen zu höheren Strafen als bisher sorgen werde.
Datenschutzanwalt Dr. Carlo Pilz skizzierte in der Folge empfohlene Beratungsstrategien im Umgang mit den Datenschutzbehörden. "In der DSGVO ist fast alles umstritten. Die Auffassung der Aufsichtsbehörde ist eine Meinung, aber nicht die eine Meinung", führte er aus und empfiehlt den Verantwortlichen sich bei strittigen Fragen nicht einzuigeln, sondern selbstbewußt mit den Aufsichtsbehörden zu kooperieren und gegebenenfalls auch in streitigen Verfahren offene Auslegungsfragen zu klären oder nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.