Kostenkontrolle
Damit Kunden nicht die Katze im Sack kaufen, sollten sie im Vorfeld die Preise des Wunschanbieters genau in Augenschein nehmen. Im Vorfeld ist unbedingt zu prüfen, ob der Vertrag einen zeitnahen Auf- und Abbau von Kapazitäten erlaubt und ob die vertragliche Preisgestaltung die erwünschten Kosteneinsparungen bringt. Im Grundpreis sollten neben der Softwarelizenz auch Leistungen wie Implementierung, Integration und Einrichtung inbegriffen sein. Sind sie das nicht, muss der Anbieter auf alle Fälle vor Vertragsabschluss danach gefragt werden.
Und dann stellt sich auch noch die Frage, ob eine Abrechnung nach Volumen oder Nutzeranzahl besser ist.
Abrechnungsmodelle: Bei der Preisstruktur gibt es im Wesentlichen zwei unterschiedliche Abrechnungsmodelle.
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Nutzerbasiert: Die Preisstruktur ist nutzerbasiert, das heißt, es wird je Nutzer, der die Applikation pro Monat benutzt, eine feste Pauschale abgerechnet. Das hat den Vorteil, dass Unternehmen beispielsweise im Saisongeschäft Geld einsparen können.
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Volumenabhängig: Die Abrechnung erfolgt nach dem verbrauchten Datenvolumen. Für Betriebe, die große Datenmengen ins Rechenzentrum auslagern wollen, ist die nutzerbasierte Abrechnung empfehlenswert.
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Tipp: Je kürzer die Mindestvertragslaufzeit, desto besser. Das gibt Ihnen eine faire Chance, das Mietverhältnis zu beenden, sollten die Programme nicht den Ansprüchen gerecht werden. (pg)