Schutzrechte zur Absicherung des geistigen Eigentums prüfen
Ist das 3D-Modell schon unbefugt kopiert worden, sind gewerbliche Schutzrechte das richtige Werkzeug zur Schadensbegrenzung oder -verhinderung. Dazu zählen neben den Urheberrechten auch Patente und Gebrauchsmuster, eingetragene Designs und Marken, die die dreidimensionale Form eines Produkts schützen. Da die meisten Produkte heute schon mittels CAD-Software konstruiert werden und die damit erzeugten 3D-Modelle künftig die Blaupause der digitalen Produktion bilden werden, sollte jedes Unternehmen prüfen, welche dieser Schutzrechte zur Absicherung seines geistigen Eigentums herangezogen werden können und welche Schritte dafür unternommen werden müssen.
Gilt es gewerbliche Schutzrechte durchzusetzen, wird man allerdings im Zeitalter der digitalen Produktion umdenken müssen: Bislang bewährte Methoden wir etwa Grenzkontrollen, die 2014 noch zur Beschlagnahmung von 35 Millionen Produktimitationen durch den deutschen Zoll geführt haben, werden an Bedeutung verlieren, wenn künftig vermehrt 3D-Modelle und somit Daten statt Waren die Grenzen passieren.
Unterlassungserklärungen lassen sich leichter durchsetzen
Dieser vermeintliche Nachteil dürfte aber durch eine andere Entwicklung mehr als aufgewogen werden. Gerade weil Piraterie-Ware künftig nicht mehr in Fernost gefertigt werden muss, sondern mittels 3D-Druckern unter Einsparung der bislang unvermeidlichen Frachtkosten in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten produziert werden kann, wird das Problem einer rechtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen die Betreiber der Fälschungswerkstätten entschärft. Seit Inkrafttreten der Brüssel Ia-Verordnung 115/2012 am 10.01.2015 können Urteile deutscher Gerichte auch in anderen EU-Mitgliedstaaten vollstreckt werden, ohne dass es dazu einer Anerkennung oder Vollstreckbar-Erklärung des Urteils im Zielstaat bedarf. Verlagert sich die Herstellung von Produktimitationen nach Europa, so lassen sich gewerbliche Schutzrechte, die bislang vor allem in Asien erhebliche Schwierigkeiten bereiteten, einfacher und besser durchsetzen.
Diese gewerblichen Schutzrechte spielen nicht nur dann eine wichtige Rolle, wenn es um die Abwehr von Produktpiraten geht. Die Digitalisierung der Produktion mittels 3D-Druck ermöglicht erstmals das Herstellen von Produkten sowie Bau- und Ersatzteilen, deren Produktion sich bislang wegen der damit verbundenen prohibitiven Kosten nicht lohnte.
Klären: Was macht der Zulieferer mit den 3D-Modellen?
Unternehmen, die ihre Produkte oder Bauteile von Zulieferern additiv fertigen lassen, brauchen aber auf jeden Fall klare Vereinbarungen darüber, zu welchem Zweck die 3D-Modelle benutzt werden dürfen, die sie dem Zulieferer überlassen haben, und wie viele Werkstücke damit hergestellt werden dürfen. Das mag, anders als in der IT-Branche, wo der Abschluss von Lizenzverträgen zum Arbeitsalltag gehört, für manches Unternehmen im produzierenden Gewerbe anfangs noch ungewohnt sein; bleiben diese Fragen aber ungeregelt und werden keine Rückgabepflichten für alle Druckvorlagen, Daten und Dokumente vereinbart, kann der Auftraggeber schnell die Kontrolle über die additive Auftragsfertigung verlieren.
Klären: Wer hat die Rechte an den Arbeitsergebnissen?
Wird ein Teilbereich der Produktion auf externe Dienstleister mit einschlägigem Know-how in der additiven Fertigung ausgelagert, stellt sich zudem die Frage, wer die Rechte an den erzielten Arbeitsergebnissen erhält. Nach dem deutschen und europäischen Urheberrecht stehen zwar dem Arbeitgeber die Nutzungsrechte an allen Werken zu, die in Erfüllung der Pflichten aus einem Arbeits- oder Dienstverhältnis geschaffen wurden; das gilt aber nicht für urheberrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse, die von freien Mitarbeitern oder externen Dienstleistern erzielt werden.
- 3D-Printing in der Medizin
Der 3D-Druck hat "das Zeug dazu", die Medizin zu revolutionieren: "customized medical devices" sollen künftig eine individuelle Therapie von Patienten sicherstellen. Doch das ist nur ein Einsatzbereich von vielen - in unserer Bildergalerie zeigen wir Ihnen, wie 3D-Printer im medizinischen Bereich genutzt werden. - Zahnmedizin
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Maßgeschneiderte Implantate für den Schädel liefern 3D-Drucker ebenfalls. Von der möglichst exakten Passform über die Verträglichkeit bis hin zur Integration biologischer Funktionen - gerade im Kopfbereich sind die Anforderungen extrem hoch. In den Niederlanden haben Ärzte einer Patientin sogar schon eine komplette per 3D-Druck gefertigte Schädeldecke eingesetzt. - Hirnchirurgie
Gehirnchirurgen benötigen während einer Operation Geräte und Instrumente, die mit einem Höchstmaß an Präzision gefertigt worden sind. Nicht selten geht es um Bereiche des Gehirns, die nur wenige Millimeter groß sind. Hinzu kommt, dass die Gehirnstruktur jedes Menschen einzigartig ist. Die 3D-Druck-Industrie liefert den Medizinern mittlerweile genau angepasste Hilfsmittel – wie die Plattform auf dem Bild - für schwierige und komplizierte Eingriffe. - Implantologie
Die Implantologie gehört mittlerweile zu den wichtigsten Medizinfeldern und entwickelt sich zur echten High-Tech-Medizin. Sehr häufig werden Hüft- und Kniegelenke ersetzt, da sie oft von Abnutzungserscheinungen betroffen sind. Auch die auf dem Bild zu sehende Hüftimplantat-Pfanne stammt aus einem industriellen 3D-Drucker. Das Hüftgelenk ist das größte Gelenk des Menschen, es ermöglicht die Bewegung zwischen Rumpf und Bein. Nach Schätzungen von Experten werden erst zwei Prozent der eingesetzten Hüftpfannen per 3D-Druck gefertigt. Dort gibt es also noch viel Potenzial. - Wirbelsäulenchirurgie
Auf den ersten Blick sehen sie etwas unscheinbar aus, aber aus Sicht von Chirurgen und Patienten sind es kleine Wunder: technische Ersatzbauteile aus Kunststoffen oder Metallen für die Wirbelsäule. Sie verstärken die Wirbelsäule. Solche Produkte dienen zum Beispiel auch als Ersatz für defekte Wirbel. - Herzchirurgie
Ein originalgetreuer Aortabogen – ein Beispiel für den rechnergestützten Organmodellbau. Dabei stellt man per 3D-Druck maßgenaue, dreidimensionale Modelle der menschlichen Anatomie her. Ärzte und Chirurgen können bei der Operationsvorbereitung an 3D-gedruckten Modellen üben und bekommen so ein besseres Verständnis für den geplanten Eingriff. - Herzchirurgie
Das Herz aus dem 3D-Drucker ist längst Realität. Mit solchen per 3D-Druck gefertigten Organmodellen lassen sich komplexe Anatomien gut darstellen. Die Produkte aus den industriellen 3D-Druckern dienen deshalb auch zu Lehrzwecken. Auf diese Weise können Forscher und junge Ärzten in der Ausbildung den genauen Verlauf der Blutgefäße und die Strukturen eines Organes besser verstehen. - Exoprothesen
Der unterschenkelamputierte Kletterenthusiast C. J. Howard aus Nordkalifornien trägt eine Fußprothese, die er zusammen mit seiner Kletterfreundin Mandy Ott, einer Luft- und Raumfahrtingenieurin, entwickelt hat. Es handelt es sich um eine lasergesinterte Kletterprothese aus Titan. Sie wiegt etwa 2,3 Kilogramm. Um das Gewicht möglichst gering zu halten, wurde sie hohl gefertigt. Zudem hat sie weder Nähte noch Befestigungsmittel. - Gefäßchirurgie
Das Metallgeflecht erinnert an ein Kunstwerk, rettet aber Leben. Es handelt sich um einen per 3D-Druck gefertigten Stent zur Gefäßunterstützung. So kann eine Arterienverkalkung dazu führen, dass Blutgefäße immer enger werden. In solchen Fällen setzen Ärzte bei den Patienten Stents ein. Und auch die stammen mittlerweile zum Teil aus der additiven Fertigung. - Laser-Sinter-Anlage
Eine Laser-Sinter-Anlage in Aktion: Ein Schieber verteilt im Inneren des 3D-Druckers eine dünne Schicht pulverisierten Materials - Kunststoff oder Metall - auf eine Bauplattform. Ein Laserstrahl schmilzt die Kontur nach programmierten Konstruktionsdaten auf. Die Arbeitsplatte senkt sich minimal, der Schieber verteilt eine neue Materialschicht. Der Laser schmilzt die definierten Stellen erneut, so dass sich die Schichten dort verbinden.
Da der industrielle 3D-Druck es oft ermöglicht, die benötigten Teile mit wesentlich geringerem Materialeinsatz und geringerem Gewicht bei gleicher oder sogar besserer Festigkeit herzustellen, werden Zulieferer, die Know-how in der additiven Fertigung aufgebaut haben, nicht selten darum gebeten, Verbesserungen an den Originalteilen vorzunehmen. Wird dann vertraglich nicht geregelt, wem die Nutzungsrechte an den urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen des Zulieferers oder den technischen Erfindungen zustehen sollen, die er im Zuge der Produktverbesserung gemacht hat, kann sich dies als Stolperstein bei der Verwendung und Vermarktung der verbesserten Bau- oder Ersatzteile durch den Originalhersteller erweisen und unerwartete Folgekosten nach sich ziehen.
Die Vorteile der additiven Fertigung werden sich aber nicht nur die Zulieferer der Originalhersteller, sondern auch die unabhängigen Anbieter von Ersatzteilen, die in "Erstausstatter-Qualität" liefern wollen, zunutze machen. Sie müssen verstärkt darauf achten, keine Patente oder andere Schutzrechte zu verletzen und keine irreführende Werbung für ihre kompatiblen Produkte zu betreiben, die den unzutreffenden Eindruck erweckt, es handele sich dabei um ein Originalersatzteil. Wegen der derzeit noch hohen Kosten für das in 3D-Druckern verwendete Druckmaterial kommt auch der Frage nach der Zulässigkeit des Vertriebs kompatibler Ersatzkartuschen für proprietäre Drucksysteme erhebliche Bedeutung zu. Ähnlich wie bei den herkömmlichen Tintenstrahl- und Laserdruckern entwickelt sich nun auch ein Markt für alternative Verbrauchsmaterialien für 3D-Drucker, den die Originalhersteller natürlich lieber heute als morgen untersagen lassen würden.