Was Arbeitgeber im Datenschutz beachten sollten


 
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Kontrolle im Home-Office
Persönliche Kontrollbesuche sind nur erlaubt, wenn der Besuch vorher abgesprochen und nicht bloß angekündigt wurde. Keylogger-Software, die jeden Tastaturanschlag speichert und den Bildschirm hin und wieder fotografiert ist ebenfalls nur erlaubt, wenn ein konkreter Anlass vorliegt und der Arbeitgeber den Einsatz der Software mitgeteilt hat.
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