Was Arbeitgeber im Datenschutz beachten sollten


 
5/8
Regeln für Auftragsdatenverarbeitung beachten
Verarbeitet ein Unternehmen für ein anderes im Auftrag personenbezogene Daten, ist zu beachten, was innerhalb des Auftragsverarbeitungsvertrags vereinbart wurde - unter anderem die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) dürfen auch in solchen Situationen nicht unterschritten werden.
(Foto: Supagrit Ninkaesorn - shutterstock.com)