Freiberufler

Worüber Selbständige stolpern

14.10.2012
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Karen Funk ist freie IT-Fachjournalistin und Autorin. Bis Mai 2024 war sie Redakteurin beim CIO-Magazin und der COMPUTERWOCHE (von Foundry/IDG). Zudem leitete sie 17 Jahre lang den renommierten IT-Wettbewerb CIO des Jahres. Funk setzt sich seit vielen Jahren für mehr Frauen in der IT und für digitale Bildung ein. 2024 erschien ihr Buch "Hack the world a better place: So gestalten Unternehmen die Zukunft", das sie mit Julia Freudenberg, Geschäftsführerin der Hacker School, zum Thema Corporate Volunteering geschrieben hat.
Wir verraten Ihnen fünf Irrtümer, die sowohl Existenzgründer als auch gestandene selbständige IT-Berater ins Straucheln bringen können. Und: worauf Sie achten müssen, um wirtschaftlich zu bleiben.
Auf dem Weg zu einer erfolgreichen Selbständigkeit liegen viele Stolpersteine.
Auf dem Weg zu einer erfolgreichen Selbständigkeit liegen viele Stolpersteine.
Foto: Fotolia, Digital Fineart

Selbständige Informatiker müssen auf viele Punkte achten, damit ihr Unternehmen wirtschaftlich bleibt. Der Informatiker und Existenzgründungsberater Peter Brenner hat in seiner Beratungspraxis festgestellt, dass viele Freelancer, seien sie neu im Geschäft oder bereits langjährig selbständig tätig, oft falsche Vorstellungen haben. Die fünf am weitesten verbreiteten Irrtümer der Selbständigkeit - und wie man sie vermeiden kann - hat er hier zusammengestellt:

1. Gewerbesteuer entfällt durch Verrechnung

Falsch: In Abhängigkeit vom Hebesatz der Gemeinde und vom zu versteuernden Einkommen gibt es durchaus Fälle, in denen durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer keine zu zahlende Gewerbesteuer übrig bleibt. Das ist aber ab einem Hebesatz von 380 Prozent nicht mehr der Fall.

Hinzu kommen die immer noch wenig bekannten finanziellen und zeitlichen Nachteile der IHK-Pflichtmitgliedschaft, der doppelten Buchführung, der Bilanzierungspflicht und der buchhalterischen Nachteile sowie gegebenenfalls der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft.

Empfehlung: Eine Vorausberechnung der Gewerbesteuer sollte nicht nur die Gegenwart sondern auch die zukünftige prognostizierte finanzielle Entwicklung berücksichtigen.

2. Datenbankadministratoren sind zwingend Gewerbetreibende

Falsch: Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln verunsichert zunehmend die Informatikszene. Es ist das erste Mal, dass ein Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung eines vom Finanzamt als Freiberufler eingestuften Informatikers vor einem Verwaltungsgericht durchsetzt.

Bislang haben sich die Gewerbeämter regelmäßig an die Beurteilung der Finanzämter beziehungsweise der Finanzgerichte gehalten. Es ist zu befürchten, dass in Zeiten leerer Kassen eine Lawine ins Rollen kommt und die Gemeinden neue Wege für Steuereinnahmen entdecken. Zudem gibt es noch andere Tätigkeitsfelder, die gewerblich gefährdet sind. Diese gilt es mit dem eigenen Beratungsangebot abzugleichen.

Empfehlung: Die eigenen Beratungsfelder sollten kritisch hinterfragt werden.