Selbständige Informatiker müssen auf viele Punkte achten, damit ihr Unternehmen wirtschaftlich bleibt. Der Informatiker und Existenzgründungsberater Peter Brenner hat in seiner Beratungspraxis festgestellt, dass viele Freelancer, seien sie neu im Geschäft oder bereits langjährig selbständig tätig, oft falsche Vorstellungen haben. Die fünf am weitesten verbreiteten Irrtümer der Selbständigkeit - und wie man sie vermeiden kann - hat er hier zusammengestellt:
1. Gewerbesteuer entfällt durch Verrechnung
Falsch: In Abhängigkeit vom Hebesatz der Gemeinde und vom zu versteuernden Einkommen gibt es durchaus Fälle, in denen durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer keine zu zahlende Gewerbesteuer übrig bleibt. Das ist aber ab einem Hebesatz von 380 Prozent nicht mehr der Fall.
Hinzu kommen die immer noch wenig bekannten finanziellen und zeitlichen Nachteile der IHK-Pflichtmitgliedschaft, der doppelten Buchführung, der Bilanzierungspflicht und der buchhalterischen Nachteile sowie gegebenenfalls der Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft.
Empfehlung: Eine Vorausberechnung der Gewerbesteuer sollte nicht nur die Gegenwart sondern auch die zukünftige prognostizierte finanzielle Entwicklung berücksichtigen.
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2. Datenbankadministratoren sind zwingend Gewerbetreibende
Falsch: Ein neues Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln verunsichert zunehmend die Informatikszene. Es ist das erste Mal, dass ein Gewerbeamt die Gewerbeanmeldung eines vom Finanzamt als Freiberufler eingestuften Informatikers vor einem Verwaltungsgericht durchsetzt.
Bislang haben sich die Gewerbeämter regelmäßig an die Beurteilung der Finanzämter beziehungsweise der Finanzgerichte gehalten. Es ist zu befürchten, dass in Zeiten leerer Kassen eine Lawine ins Rollen kommt und die Gemeinden neue Wege für Steuereinnahmen entdecken. Zudem gibt es noch andere Tätigkeitsfelder, die gewerblich gefährdet sind. Diese gilt es mit dem eigenen Beratungsangebot abzugleichen.
Empfehlung: Die eigenen Beratungsfelder sollten kritisch hinterfragt werden.