Strategische Entscheidungen oft nur Bauchgefühl
In der Position des gesamtverantwortlichen Geschäftsführers kommt nämlich ein weiterer Hut hinzu, wofür der Platzhalterbegriff "Unternehmer" verwendet werden darf. Das gilt in erster Linie für strategische und bereichsübergreifende Themen.
Bereichsübergreifende Entscheidungen implizieren in aller Regel Machtgewinn und -verlust aus Sicht der betroffenen Personen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die betroffenen Personen versuchen werden, das Ergebnis zum eigenen Vorteil zu beeinflussen.
Strategische Entscheidungen sind manchmal reine Bauchentscheidungen, weil im Vorfeld zwar Zahlen, Daten und Fakten sowie die Vor- und Nachteilen analysiert wurden, ohne jedoch zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen. In solchen Fällen braucht es dann den "Unternehmer" oder die Person, die Verantwortung für solche Themen trägt und deshalb das Recht hat zu sagen: "Genug geredet, so wird es jetzt gemacht." Auf diese Weise kommt es nicht zu faulen Kompromissen.
Und wenn es diese Person gibt, hat sie nicht selten selbst als Fachkraft Land unter im operativen Geschäft. Und sie wird darüber hinaus eingebunden in Entscheidungen, die ihre Manager und Führungskräfte genauso gut hätten alleine treffen können. Für bereichsübergreifende und strategische Themen bleibt somit erst Zeit "nach Feierabend".
Fazit
Entscheidungsprozesse sind keine einfache Angelegenheit. Ihre Anpassung bedeutet einen gravierenden Eingriff in das ausbalancierte Machtgefüge eines Unternehmens. Betriebe sollten Veränderungen nur dann angehen, wenn sie feststellen, dass mitarbeiterorientierte Strukturen zu Problemen führen.
Von Vorteil kann dabei ein externer und neutralen Begleiter sein, der Entscheidern hilft, Muster zu erkennen, und strukturiert und systematisch mögliche alternative Entscheidungsprozesse gemeinsam mit ihnen beleuchtet, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen und diese möglichst gesichtswahrend einzuführen.
Wenn Betriebe Veränderung selbst herbeiführen wollen, ist es ratsam, das Thema nicht grundsätzlich zu behandeln, sondern als Einstieg rein hypothetisch den unangenehmsten vorstellbaren Einzelfall zu behandeln. Wenn in diesem Fall Einigkeit erzielt wird, sind alle anderen Fälle leichter zu lösen.