Unternehmensführung

Wenn der Boss nicht mehr das Sagen hat

18.12.2015
Von 
Kourosh Ghaffari arbeitet als Inhaber der gbcc Ghaffari Business Coaching & Consulting nach der A.D.L.E.R-Methode. Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Personalmanagement/ Kommunikation bei der Fachhochschule Schmalkalden.

Das soll jedoch kein Plädoyer gegen die mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur sein. Aus der Metaperspektive betrachtet, sind gesunde und motivierte Mitarbeiter engagierter und innovativer und sorgen für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Dennoch gilt: Auch wenn sich die mitarbeiterorientierte Unternehmensführung statistisch betrachtet in den meisten Fällen positiv auswirken wird, kann sie falsch gelebt das Aus eines Betriebs bedeuten. In der Einzelfallbetrachtung ist man daher gut beraten, sich das Ergebnis sowie die Nebenwirkungen genau anzusehen. Trifft ein Unternehmer aus falscher Rücksichtnahme wichtige Entscheidungen nicht, entsteht in der Langzeitwirkung mehr Schaden als Nutzen und muss dringend gegengesteuert werden. Diese Hürde ist nicht zu unterschätzen. Folgende Gedankenimpulse und Handlungen können vielleicht helfen, das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen.

Fürsorge ist kein Freibrief für nachlässige Arbeit

Mitarbeiter müssen immer wieder daran erinnert werden, dass sie als Experten für ein gegebenes Thema eingestellt sind oder diesen Status schnellstmöglich erreichen sollten. Eine mit der mitarbeiterorientierten Unternehmensführung oft verbundene "Fürsorge" gegenüber den Mitarbeitern darf nicht als Freibrief für nachlässiges Arbeiten gedeutet und auch nicht vorausgesetzt werden.

Fakt ist, dass der Unternehmer mit diesen Personen einen geschäftlichen Vertrag eingegangen ist: Arbeit gegen Bezahlung. Es ist statthaft, wenn man die obige Aussage durch folgende ersetzt: "Ich verhalte mich meinen Mitarbeitern gegenüber wie ein ehrbarer Kaufmann." Diese Haltung kommt der wahren Natur einer mitarbeiterorientierten Unternehmenskultur im Sinne eines verantwortlichen unternehmerischen Handelns deutlich näher.

Dieses Vertragsverhältnis sei anhand von zwei Beispielen näher beleuchtet:

Ein ehrbarer Kaufmann, der bei einem Lieferanten 40 Posten einkauft, wird ganz selbstverständlich nicht davon ausgehen, dass er 60 Stück geliefert bekommt. Bedeutet im übertragenen Sinne: Eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche ist letztlich nichts anderes. Wenn man keine zusätzlichen Überstunden eingekauft hat, sollte man auch keine erwarten.