Die juristische Sicht

Was CIOs 2011 tun müssen

16.12.2010
Von  und
Dr. Jan Geert Meents ist Managing Partner bei der Wirtschaftskanzlei DLA Piper.
Dr. Thomas Jansen ist IT-Anwalt und Partner bei der Wirtschafskanzlei DLA Piper in München.

Gebrauchte Software und Datenschutz

Der Handel mit gebrauchter Software

Im Frühjahr 2011 wird der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen der Handel mit gebrauchter Software und Softwarelizenzen aus zweiter Hand rechtmäßig ist. Es geht darum, welche Beschränkungen des Weitervertriebs von Standardsoftware zulässig sind und in welcher Form Lizenznehmer sich den diesbezüglichen Regelungen in den Lizenzbedingungen beugen müssen.

Rechtssicherheit ist sinnvoll. Die Unternehmen könnten dann ihre Beschaffungsvorgänge daran ausrichten. Im Zuge einer Entscheidung darüber sollten auch Lizenz-Management-Systemen eingeführt werden. Sie können als Grundlage dienen, um die jeweils aktuelle Lizenzsituationen zu bewerten und eine eventuell bestehende Über- beziehungsweise Unterlizenzierungen auszugleichen.

Arbeitnehmerdatenschutz: Vorsicht beim grenzenlosen Datentransfer

Im Zuge einer verstärkten standortübergreifenden Zusammenarbeit von multi-nationalern Unternehmen werden wichtige Betriebsprozesse weiter zentralisiert. Beim grenzüberschreitenden Datentransfer sollten die betroffenen Unternehmen 2011 auf die strengen Anforderungen des deutschen Arbeitnehmerdatenschutzes achten. Das deutsche Datenschutzrecht kennt kein Konzernprivileg und macht die rechtmäßige Übermittlung personenbezogener Daten an eine andere Konzerngesellschaft von denselben Voraussetzungen abhängig wie die Übermittlung an einen fremden Dritten.

Darüber hinaus hat das Konzernunternehmen im Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen - mittels vertraglicher Regelungen. Ist der Datenimporteur in den USA ansässig, empfiehlt sich eine Selbstverpflichtung nach dem "Safe-Harbour-Program".