Änderungen im Datenschutz
Der Datenschutz beim Kundendaten-Management ist auch für Wolff ein zentraler Aspekt. Um kein unnötiges Risiko einzugehen, rät er Unternehmen, sich an die aktuellen Datenschutz-Richtlinien zu halten. Denn bei einem laschen Umgang damit, drohen saftige Geldstrafen und ein immenser Vertrauensverlust bei den Kunden. In diesem Zusammenhang warnt Wolff warnt davor, eine Gesetzesnovelle zu übersehen: „Zum 1. September 2012 wurden wichtige Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz endgültig wirksam. Das bedeutet: Gerade jetzt müssen Unternehmen das Thema Kundendaten-Management aktiv angehen. Denn die Gesetzesnovelle hat unmittelbare Auswirkungen darauf, wie ein Unternehmen welche Daten für Werbezwecke nutzen darf.“ Haben Firmen die Frist verschlafen, so riskieren sie es, dass teure Marketing-Kampagnen quasi umsonst waren. Viele der mühsam gewonnenen Daten dürfen dann nämlich nicht mehr genutzt werden.
Die Änderungen betreffen unter anderem Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke. Die Novellierung kann unter Umständen weitreichende Folgen haben: Unternehmen, die etwa bei Online-Aktionen Telefonnummern von potenziellen Kunden generiert haben, aber von diesen kein Opt-In besitzen, dürfen die Telefonnummern auch nicht zu Marketing-Zwecken verwenden.
Darüber hinaus müssen Unternehmen ab September 2012 auch die Einwilligungen der Kunden zur Nutzung ihrer persönlichen Daten, die angesprochenen Opt-Ins, stets in ihren Datenbanken dokumentieren und nachweisen können. Hierzu ist eine vereinheitlichte Kundendatenbank also ein Muss. Wer keinen Überblick hat, an welchen Stellen persönliche Daten von Kunden gespeichert werden, kann nicht die Einhaltung von Datenschutz-Richtlinien nachweisen. Ebenso wenig kann er dem Kunden die Frage ehrlich beantworten, welche Daten man denn über ihn gespeichert habe. Auf diese Frage sollte heutzutage jedoch jedes Unternehmen vorbereitet sein, weil die Öffentlichkeit – etwa durch Schlagzeilen über Google und Facebook – für das Thema sensibilisiert ist. (hi)