Die Cloud kommt unaufhaltsam
Das Cloud-Computing hält unter Aspekten des gesetzlichen Datenschutzes besondere Herausforderungen bereit, weil die Betreiber oft international aufgestellt sind. Für das Verarbeiten und Speichern von Daten im Rahmen des Cloud-Computings ist in Deutschland insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) relevant. Gemäß Paragraf 4b Absatz 2 Satz 2 des BDSG setzt die Übermittlung personenbezogener Daten in einen Drittstaat voraus, dass dieser ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
Zudem sollte bei der Vertragsgestaltung dem Gerichtsstands und anzuwendenden Recht besonderes Augenmerk geschenkt werden. Dennoch ist immer zwingende das Recht des Landes zu berücksichtigen, in dem die Daten gespeichert werden oder der Vertragspartner ansässig ist. Wenn Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen sind, sollten sie zumindest dem Datenschutz gemäß Safe-Harbor-Prinzip entsprechen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich Cloud-Computing unaufhaltsam ausbreitet und Agilität sowie Wettbewerbsfähigkeit schafft. Die meisten Unternehmen werden sich mit dem Trend auseinander setzen. Sie sollten sich daher frühzeitig mit dem Management und den Umgang mit möglichen Risiken des Cloud Computings beschäftigen. (jha)