Datenschutz und Datensicherheit

So wird Cloud Computing sicher

30.08.2011
Von 


Frank Sempert schrieb als Experte zu den Themen Cloud Ecosystem und Big Data/Advanced Analytics. Als Analyst und Berater war er er seit mehr als zehn Jahren tätig. Davor war er 20 Jahre CEO und President mehrerer internationaler IT-Unternehmen. Zudem war er Vorsitzender des Beirates einiger innovativer, Deutschen Software-Unternehmen und engagierte sich in Vereinigungen, wie. z.B. der AmCham oder dem Wirtschaftsrat Deutschland. Frank Sempert ist im März 2017 verstorben.

Die Cloud kommt unaufhaltsam

Foto: Jakub Jirsak, Fotolia.com

Das Cloud-Computing hält unter Aspekten des gesetzlichen Datenschutzes besondere Herausforderungen bereit, weil die Betreiber oft international aufgestellt sind. Für das Verarbeiten und Speichern von Daten im Rahmen des Cloud-Computings ist in Deutschland insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) relevant. Gemäß Paragraf 4b Absatz 2 Satz 2 des BDSG setzt die Übermittlung personenbezogener Daten in einen Drittstaat voraus, dass dieser ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.

Zudem sollte bei der Vertragsgestaltung dem Gerichtsstands und anzuwendenden Recht besonderes Augenmerk geschenkt werden. Dennoch ist immer zwingende das Recht des Landes zu berücksichtigen, in dem die Daten gespeichert werden oder der Vertragspartner ansässig ist. Wenn Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen sind, sollten sie zumindest dem Datenschutz gemäß Safe-Harbor-Prinzip entsprechen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich Cloud-Computing unaufhaltsam ausbreitet und Agilität sowie Wettbewerbsfähigkeit schafft. Die meisten Unternehmen werden sich mit dem Trend auseinander setzen. Sie sollten sich daher frühzeitig mit dem Management und den Umgang mit möglichen Risiken des Cloud Computings beschäftigen. (jha)