Interoperabilität und Standards

Ratschläge für Open Source

31.01.2013
Von Johannes Klostermeier

Die von der SPD-Fraktion und ihren Sachverständigen sowie den Sachverständigen Markus Beckedahl und Netzaktivist Padeluun (von der FDP benannt) vorgelegten Ergänzungen, wozu auch die Forderung gehört, beim Einsatz Freier Software durch öffentliche Stellen zu prüfen, inwieweit Teile eingesparter Lizenzkosten in die Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit der verwendeten Software investiert werden können, fanden keine Mehrheit und gingen als Sondervotum in den Bericht ein.

Große Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommissionarbeit

Jimmy Schulz kommentierte die Verabschiedung des Berichts folgendermaßen: „Die Projektgruppe Interoperabilität, Standards und Freie Software, die ich leiten durfte, zeichnete sich besonders durch ihre große Beteiligung der Öffentlichkeit aus. Dies zeigt sich unter anderem auf der Online-Beteiligungsplattform demokratie.de, auf der zahlreiche Textvorschläge eingereicht wurden und anhand der zahlreichen Gäste, welche die Sitzungen besucht oder den Stream verfolgt haben."

Besonders freue er sich, dass die Projektgruppe über eine mögliche Änderung der Bundeshaushaltsordnung diskutiert hat. Freie Software, die von der öffentlichen Verwaltung geschaffen wurde, kann zurzeit nicht zur Weiterentwicklung an die Online-Community gegeben werden Schulz: „Wir werden deshalb an den Bundestag die Empfehlung richten, eine Änderung der Bundeshaushaltsordnung zu prüfen, um dies zukünftig möglich zu machen", sagte er.

Die Empfehlungen der Kommission werden voraussichtlich im März oder April auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stehen, dort diskutiert und abgestimmt werden. Hier gibt es ein Video der 19. Sitzung der Sitzung der Enquete-Kommission.

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.