Die Handlungsempfehlungen
In den Handlungsempfehlungen heißt es unter anderem:
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Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Bund und den Ländern auch in Zukunft neue Software möglichst plattformunabhängig zu erstellen.
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Die Enquete-Kommission fordert die Bundesregierung auf zu prüfen, inwiefern zukünftig die Förderung offener Standards durch entsprechendes staatliches Handeln gewährleistet werden kann. Bei der Vorbereitung von Vergaben ist bereits eine Gesamtbetrachtung durchzuführen, um sicherzustellen, dass das Neutralitätsgebot gewahrt wird und dass keine unangemessene Bevorzugung von Freier oder aber proprietäre Software erfolgt. Die Enquete-Kommission weist jedoch darauf hin, dass es sachliche Gründe, insbesondere aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtung (TCO) geben kann, die den Einsatz von Freier Software in der öffentlichen Verwaltung vorzugswürdig erscheinen lassen.
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Die Enquete-Kommission bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwiefern Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung, eine Weiterentwicklung von in der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz kommender Freier Software durch Dritte erleichtern könnten.
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Die Umstellung und das Betreiben von Freier und proprietärer Software in der öffentlichen Verwaltung stellen vielseitige und umfassende Herausforderungen dar, die einer kontinuierlichen Begleitung bedürfen. Die Enquete-Kommission empfiehlt daher der Bundesregierung, dass Kompetenzzentrum Open-Source-Software beim Bundesverwaltungsamt mit ausreichenden Mitteln auszustatten, damit es auch weiterhin als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stehen kann.
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Die Enquete-Kommission bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwiefern Änderungen in der Bundeshaushaltsordnung, eine Weiterentwicklung von in der öffentlichen Verwaltung zum Einsatz kommender Freier Software durch Dritte erleichtern könnten.
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Die Enquete-Kommission bittet die Kultusministerien der Länder zukünftig vor der Anschaffung von neuen Lernmitteln zu prüfen, ob diese auch plattformunabhängig eingesetzt werden können.