Auch Microsoft wird geprüft

Kartellamt stellt Apple unter Aufsicht

11.04.2023
Von 
Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.

Bundeskartellamt soll mehr Macht bekommen

Auf die leichte Schulter sollten die milliardenschweren US-Konzerne die Maßnahmen der deutschen Kartellbehörden nicht nehmen. Anfang April hat das Bundeskabinett eine weitere Reform des hiesigen Wettbewerbsrechts auf den Weg gebracht. Im Kern sollen mit der 11. Novelle des GWB die Befugnisse des Bundeskartellamts noch erweitert werden.

Störungen des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucher sollen künftig besser abgestellt werden können, heißt es in einer Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegenstehe, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden.

Wir brauchen eine Wettbewerbsbehörde mit Biss, sagt Marco Buschmann, Bundesjustizminister von der FDP.
Wir brauchen eine Wettbewerbsbehörde mit Biss, sagt Marco Buschmann, Bundesjustizminister von der FDP.
Foto: Alexandros Michailidis - shutterstock.com

Drei Punkte will die Politik künftig im Wettbewerbsrecht verankern:

  1. Das Bundeskartell soll in Zukunft nicht mehr nur Berichte schreiben dürfen, sondern konkrete Maßnahmen anordnen können. Um festgestellte Missstände abzustellen, soll die Behörde Marktzugänge erleichtern, Konzentrationstendenzen stoppen oder - in Extremfällen - Unternehmen sogar zerschlagen können.

  2. Im Fall von Kartellrechtsverstößen soll das Amt die daraus entstandenen Vorteile leichter abschöpfen können. Es soll eine bessere Handhabe geben, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen.

  3. Der Gesetzentwurf schafft die rechtlichen Grundlagen dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act unterstützen kann.

"Angesichts der aktuellen Krisen müssen wir die großen Stärken des Wettbewerbs konsequenter nutzen", kündigte Wirtschaftsminister Robert Habeck an. Wettbewerb sei das beste Mittel, um Verbraucherinnen und Verbrauchern vor ungerechtfertigten Preissteigerungen zu schützen, und sorge für Innovation. Es gelte, das Wettbewerbsprinzip auf den Märkten aktiv durchzusetzen. "Wir brauchen eine Wettbewerbsbehörde mit Biss", ergänzte sein Kabinettskollege Marco Buschmann aus dem Justizministerium. Mit der Novelle werde zudem sichergestellt, dass rechtsstaatliche Grundsätze beim kartellbehördlichen Einschreiten strikt gewahrt werden.

"Bundesregierung schwächt den Standort weiter"

Das sieht man in Unternehmenskreisen naturgemäß anders. "Deutschland ringt derzeit an vielen Stellen um seine internationale Wettbewerbsfähigkeit", kommentierte Iris Plöger, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, den Kabinettsbeschluss. "Mit diesem nationalen gesetzgeberischen Alleingang schwächt die Bundesregierung den Standort weiter." Wichtige Investitionen in Innovationen und Marktwachstum würden unterbleiben, wenn Unternehmen trotz Befolgung aller Wettbewerbsregeln Sanktionen befürchten müssen.

Künftig könne das Bundeskartellamt auch ohne einen Regelverstoß mit Sanktionen bis zur Entflechtung in unternehmerische Rechtspositionen eingreifen, kritisiert die Lobbyistin die geplante GWB-Novelle. Die Möglichkeit der Neustrukturierung von Märkten dürfe nicht in die Hände einer Aufsichtsbehörde gelegt werden. Plöger fordert: "Der Staat sollte rechtmäßiges Wachstum gerade fördern, nicht durch eine Verschärfung von Eingriffsinstrumenten und härteren Sanktionen im Wettbewerbsrecht bestrafen."