Teil 2: Digitale Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrechte

iOS 9 - Wichtige Neuigkeiten für Unternehmen

26.06.2015
Von   
Mark Zimmermann leitet hauptberuflich das Center of Excellence (CoE mobile) zur mobilen Lösungsentwicklung bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe. Er weist mehrere Jahre Erfahrung in den Bereichen Mobile Sicherheit, Mobile Lösungserstellung, Digitalisierung und Wearables auf. Der Autor versteht es, seine Themen aus unterschiedlichsten Blickwinkeln für unternehmensspezifische Herausforderungen darzustellen. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeiten ist er Autor zahlreicher Artikel in Fachmagazinen.
Apple hat es sich zur Zielsetzung gemacht, sein Geld mit Produkten und Dienstleistungen zu verdienen und nicht mit dem abfischen von (persönlichen) Informationen für Drittangebote. Auch die Datensammelwut anderer Konzerne wurde (in-)direkt auf der letzten WWDC, der Entwicklerkonferenz von Apple, kritisiert.

Auch im Umfeld des Datenschutzes möchte ich, wie schon in Teil 1, einige Thesen aus meiner persönlichen Interpretation zu den Funktionen von iOS9 zusammentragen.

Apple hat es bereits in der Vergangenheit den Werbetreibenden schwer gemacht, den Benutzer von iOS Endgeräten zu identifizieren. Sei es durch die Einführung der vendorID und die Ablösung der UDID, oder das Verschleiern der WLAN-Adresse für WLAN-Router zu denen keine aktive Verbindung besteht. Auch die Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen, die in dieser Art bei Android erst mit Android M Einzug halten werden, erlaubt eine dedizierte Freigabe von persönlichen Informationen zum ersten Zeitpunkt an dem eine App diese verwenden möchte. Die berühmten Taschenlampen-Apps mit Ortungsanfrage fallen nun auch dem unbedarften Benutzer auf.

Mit iOS9 geht Apple noch einen Schritt weiter. Gemäß dem Motto "Sag mir, welche Apps du installiert hast und ich sag dir, wer du bist", haben in der Vergangenheit Apps wie Facebook, Twitter und Co versucht ein detailliertes Profil des Benutzers zu ermitteln.

Das hierzu genutzte Kommando "canopenURL" ist nun, mit iOS9, nur noch in der Lage mit Apps zu interagieren, wenn tatsächlich ein URL-basierter Aufruf zur Kommunikation zwischen zwei Apps erfolgt. Das Scannen, ob ein individuelles App-Protokoll von dem Gerät unterstützt wird, um daraus auf die installierten Apps Rückschlüsse zu ziehen, ist mit dem Kommando nicht mehr möglich.

Diese Vorkehrung hat jedoch auch eine sekundäre Auswirkung. Neben dem Schutz der Privatsphäre scheidet dieses Kommando auch in den Fällen aus, bei dem das Vorhandensein von Apps zur Sicherstellung von Funktionalitäten notwendig war. So setzen auch einige Jailbreak-Prüfungen auf diese Prüfung, um das Vorhandensein des Cydia-Store abzufragen. Ist der Store vorhanden, ist das Gerät kompromittiert. Mit iOS9 müssen die App-Entwickler hier Anpassungen vornehmen.

Herausforderung für Werbenetzwerke

Unter dem Begriff "Content Blocking Safari Extension" führt Apple einen Weg ein, der es Entwicklern ermöglicht, den Inhalt einer Webseite zu verändern, bevor dieser angezeigt wird. Wie die aktuellen WWDC Videos verraten, kann dies auch als ein Werbeblocker genutzt werden.
Im Gegensatz zu vielen Falschmeldungen liefert Apple jedoch nur die Grundlagen für so eine Funktion. Apple selbst blockt Inhalte jedoch nicht eigenständig. Dies hat auch einige gute Gründe: Apple ist selbst Werbenetzbetreiber (iAd). Das Blocken fremder Werbenetzbetreiber wäre in diesem Zusammenhang rechtlich sicherlich problematisch. Da sich diese Einstellung auch auf alle Web-Views in allen Apps, auch auf Dritt-Anbieter-Browser, auswirkt, wäre dies sonst sicherlich auch ein Problem für die Wettbewerbshüter. Man erinnere sich an die Herausforderungen, mit denen Microsoft sich mit der IE Integration in Windwos konfrontiert sah.

Im Vergleich zu Content Blockern auf anderen Plattformen besitzt die auf iOS 9 etablierten Extensions keinen Rückkanal, um ihre Anbieter über die vom Besucher aufgerufenen Webseiten zu informieren. Dafür sind die Möglichkeiten dieser Extensions eingeschränkt. Das Blocken von Content basiert im Grunde nur auf einfachen Text-Regeln mit "verbotenen" Elementen. Diese Elemente werden beim Download und nicht erst beim Rendering der fertig geladenen Webseite entfernt.

Diese Möglichkeit den Inhalt von Webseiten zu filtern, wird sich nachhaltig auf die Werbeindustrie und Webseitenbetreiber auswirken. Die Millionen iOS Endgeräte stehen mit iOS9 nicht mehr zur Sammlung von Daten und Werbeschaltung zur Verfügung.

Alleine Google soll nach einer Analyse von Goldman Sachs im vergangenen Jahr rund 75 Prozent - etwa 9 Milliarden Dollar - seiner mobilen Suchwerbeeinnahmen über iOS-Geräte verdient haben. Auch wenn die Eigeninitiative vieler Nutzer, derartige Blocker zu installieren, fehlt, wird sich dies spätestens mittelfristig auf die Werbeanbieter auswirken.

Kostenlosen Informationsangebote, die sich bisher über Werbung refinanziert haben, müssen sich dringend an neuen Ertragsmodellen orientieren. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entwicklung neue Ertragsmodellen, die sich beispielsweise an Flattr orientieren, hervorbringen wird.