CW-Kommentar: Was geht, wird auch gemacht.
Gehören Sie auch zu den Leuten, die so einen Aufkleber am Briefkasten haben? "Bitte keine Werbung einwerfen" steht da drauf. Trotzdem finden sich unter Rechnungen und Postkarten immer wieder auch Einladungen zur den "Informationsvorträgen" eines Anlageberaters oder Hochglanzkataloge für Mode und Möbel. Es hift erfahrungsgemäß auch wenig, in jedem Shopping-Portal im Internet das Opt-out-Kästchen anzuklicken, um ungebetene Kontaktaufnahme zu verhindern.
Außerdem Hand aufs Herz: Studieren Sie wirklich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie den "Kaufen"-Button drücken? Zwar muss nach derzeitiger Rechtsauffassung in den AGBs explizit verzeichnet sein, welche Daten der Website-Betreiber sammelt, wie er sie verwendet - und wie sich der Nutzer dagegen wehren kann. Aber wer prüft das, wenn er gerade dabei ist, ein Schnäppchen zu machen?
Mit der Rechtsprechung ist das ohnehin so eine Sache. Im Ausland ansässige Betreiber scheren sich noch immer oft einen feuchten Kehricht um das hiesige Bedürfnis nach Datenschutz und Privatsphäre. Vielleicht ändert sich das mit der neuen EU-Datenschutzverordnung, die 2014 für alle EU-Staaten verbindlich werden und auch Unternehmen von außerhalb der EU, also auch Google, Facebook und Co., an die Kandare nehmen soll. Aber bevor wir auf andere zeigen, sollten wir uns an die eigene Nase fassen.
So findet sich trotz rechtlicher Bedenken gegen Social-Plugins der Facebook-Daumen auf immer mehr Unternehmensseiten, auch solchen aus Deutschland. Marketiers sind in dieser Hinsicht deutlich unempfindlicher als Informatiker. Im Falle der Datenschutzverletzung drohen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch Gewinnabschöpfung und Schadenersatzforderungen. Aber um die geltend zu machen, muss ein Staatsanwalt erst mal nachweisen, woher der Gewinn im Einzelnen kommt und wer in welcher Weise geschädigt wurde. Und da fehlt es oft am Kläger. In Ermangelung von Präzedenzfällen gilt deshalb: Was geht, das wird auch gemacht.