Wer ist verantwortlich für Speicherung/Löschung?
Wer verantwortlich für die Speicherung der Daten ist (die sogenannte "verantwortliche Stelle"), muss stets im Einzelfall festgestellt werden. In einer Gewerbeimmobilie kann verantwortliche Stelle beispielsweise der Eigentümer des Gebäudes, der Mieter (der meist auch Arbeitgeber ist) oder ein externer Dienstleister sein. Je nachdem, wer verantwortlich ist, muss danach geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen die Verwendung personenbezogener Daten möglich ist.
Erhebt also im vorher dargestellten Beispiel die Aufzugssteuerung automatisch die Chipkarten-Nummer jedes Mitarbeiters, wenn der Aufzug nach oben oder unten transportiert, so ist es entscheidend, wer für das Steuerungssystem verantwortlich ist. Hat der Arbeitgeber das Gebäude nur gemietet und betreibt der Vermieter die Aufzugsanlage, so hat auch nur der Vermieter die Erhebung der Daten zu verantworten - er wird sich meist nicht auf das Beschäftigungsverhältnis berufen können, da bei ihm die Mitarbeiter nicht angestellt sind. Anders ist dies, wenn der Arbeitgeber selbst die Aufzugsteuerung verantwortet.
- Ein Gesetz für alle
EU-weit gelten die gleichen Datenschutzregeln. Das bedeutet auch eine gestiegene Verantwortung und Haftung für alle, die persönliche Daten verarbeiten. - "Recht auf Vergessen"
Wollen Nutzer ihre Daten nicht weiter verarbeitet sehen, werden diese gelöscht - vorausgesetzt, es spricht aus juristischer Sicht nichts dagegen. - "Opt-in" statt "Opt-out"
Sollen persönliche Daten verabeitet werden, müssen Nutzer aktiv zustimmen (und nicht aktiv widersprechen wie bisher). - Recht auf Transparenz
Nutzer haben ein Recht auf Transparenz - sie dürfen erfahren, welche Daten über sie gesammelt und wie diese verarbeitet werden. - Zugang und Portabilität
Der Zugang zu den bei Dritten über einen selbst gespeicherten Daten soll einfacher möglich sein. Zudem ist die Dartenportabilität zu gewährleisten - also sicherzustellen, dass persönliche Informationen leichter von einem Dienstanbieter zu einem anderen übertragen werden können. - Schnellere Meldung
Tritt ein Datenverlust auf, müssen Unternehmen und Organisationen im Regelfall binnen 24 Stunden, mindestens aber so schnell wie möglich ihrer behördlichen Meldepflicht nachkommen. - Weniger Behördenchaos
Unternehmen müssen sich nur noch mit einer einzigen Aufsichtsbehörde auseinandersetzen - und zwar dort, wo sie ihren Hauptsitz haben. - Grenzübergreifend
Privatanwender dürfen jeden Fall von Datenmissbrauch an ihre nationale Aufsichtsbehörde melden - selbst dann, wenn die betroffenen Daten im Ausland verarbeitet wurden. - Erweiterter Geltungsbereich
Die EU-Richtlinie gilt auch für Unternehmen, die keinen Sitz in der EU haben, sobald sie Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder auch nur Online-Marktforschung unter EU-Bürgern betreiben. - Höhere Bußgelder
Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. - Bürokratieabbau
Administrative Umstände wie Meldepflichten für Unternehmen, die persönliche Daten verarbeiten, entfallen. - Erst ab 16
Die rechtswirksame Anmeldung bei Internetnetservices wie Facebook oder Instagr.am soll Jugendlichen im Regelfall erst ab 16 Jahren möglich sein - weil sie erst ab diesem Lebensalter eine gültige Einwilligung in die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten geben können. Nationale Gesetze sollen laut Datenschutzverordnung hier aber Ausnahmen möglich machen. - Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden
Nationale Datenschutzbehörden werden in ihren Kompetenzen gestärkt, so dass sie die neuen EU-Regeln besser umsetzen können. Unter anderem dürfen sie einzelnen Unternehmen verbieten, Daten zu verarbeiten. können bestimmte Datenflüsse stoppen und Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die bis zu zwei Prozent der jeweiligen weltweiten Jahreseinkünfte betragen. Darüber hinaus dürfen sie Gerichtsverfahren in Datenschutzfragen anstrengen. <br /><br />(Quelle: Forrester Research)
In beiden Fällen ist es wichtig, dass die Daten nur solange gespeichert werden dürfen, wie unbedingt erforderlich. Im Idealfall wird die Steuerungsanlage bereits so konzipiert, dass die Daten anonymisiert und/oder aggregiert gespeichert werden. Will der Vermieter beispielsweise die Aufzüge "smart" steuern und dafür sorgen, dass die zur richtigen Urzeit bereits dort bereitstehen, wo regelmäßig mehr Beförderungsfälle anfallen, braucht er hierfür nicht zwingen individuelle Daten einer Person. Profilbildung sollte, soweit möglich, vermieden werden.
Welche Risiken gibt es?
Im Rahmen der zunehmenden Vernetzung von Gebäuden kommen diverse Risiken auf die betroffenen Unternehmen und Personen zu. Wenn das Smartphone das Tor zur Tiefgarage im Bürogebäude steuert - oder das Tor sich gar bereits öffnet, wenn die GPS-Daten des Betriebswagens in der Nähe befinden, wird eine Vielzahl von Daten erhoben und verknüpft. Durch die umfassende Einbindung von datenerhebenden Geräten in die Internet-Infrastruktur lassen sich durch die sich rasch entwickelnde Big-Data-Technologie Nutzerprofile erstellen. Aus solchen Daten können Präferenzen der allgemeinen Lebensführung, das Verbrauchsverhalten und Anwesenheitszeiten ausgelesen werden. Es besteht zudem die Gefahr, dass die so gewonnenen Erkenntnisse unbefugt an Dritte weitergegeben werden, die die Betroffenen möglicherweise auf kriminelle Weise ausforschen und schaden wollen.
Deshalb sollte der Datenschutz bereits in der Planungsphase der Gebäude berücksichtigt werden. Automatisierte Gebäudesteuerung, Big Data und Data Mining bei Gebäudedaten sollten aggregiert oder pseudonymisiert erfolgen.
Schließlich müssen sich Projektentwickler und gewerbliche Vermieter auch überlegen, welche Systeme sie künftig selbst verantworten wollen. (sh)
- 1. Exploit-Bekämpfung reduziert die Einfallstore für Kriminelle.
Cyberkriminelle hatten in den vergangenen Jahren mehr oder weniger leichtes Spiel mit Microsoft Windows. Glücklicherweise hat der Konzern Exploits in letzter Zeit gezielt bekämpft, so dass Attacken immer schwieriger werden. Allerdings gibt es eine Kehrseite der Medaille, da viele Malwareentwickler sich nun wieder den Social-Engineering-Techniken zuwenden oder auf Nicht-Microsoft-Plattformen abzielen. - 2. Internet-of-Things-Attacken haben sich von Machbarkeitsstudien zu Mainstream-Risiken entwickelt.
2014 mussten wir immer häufiger feststellen, dass Hersteller von Internet-of-Things-Geräten es oftmals verschlafen haben, grundlegende Sicherheitsstandards zu implementieren. Entsprechend sind Attacken auf diese Geräte absehbar und werden zudem umfassende Folgen haben. Die IT-Sicherheitsindustrie muss sich weiterentwickeln, um für dieses neue Thema Antworten zu finden. - 3. Verschlüsselung ist mittlerweile Standard, aber darüber sind nicht alle glücklich.
Dank häufig auftauchender Schlagzeilen in Sachen Spionagesoftware und Datenbankeinbrüchen hat sich die Verschlüsselung aller Daten schon fast zum Standard entwickelt. Das geht allerdings gerade großen Organisationen wie Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdiensten gegen den Strich, da sie befürchten, dass diese „Heimlichtuerei“ die allgemeine Sicherheit gefährdet. - 4. Sicherheitsrelevante Programmierfehler in weit verbreiteter Software blieben jahrelang unter dem Radar.
„Heartbleed“ und „Shellshock” machen deutlich, dass weit mehr unsichere Code-Zeilen im Umlauf sind, als gedacht und sie werden seit vielen Jahren unbemerkt von einer großen Anzahl Computersystemen genutzt,. Entsprechend hat sich auch das Augenmerk der Hacker auf diese eher unauffälligen Programme gerichtet und 2015 sind vermehrt Attacken in diesem Bereich zu erwarten. - 5. Gesetzliche Neuregelungen bringen mehr Verantwortung bei der Offenlegung von Daten und Haftung mit sich – vor allem in Europa.
Die Mühlen der Gesetze mahlen im Vergleich zur Technologieentwicklung sehr langsam, aber dennoch treten 2015 einige gesetzliche Neuerungen in Kraft, die lange auf sich warten ließen. Es ist wahrscheinlich, dass diese Änderungen auch in anderen Bereichen mit einer progressiveren Datenschutzregulierung einhergehen. - 6. Kriminelle schießen sich auf mobile Zahlungssysteme ein, halten aber gleichzeitig noch eine Weile an traditionellen Finanzbetrügereien fest.
Nach der Ankündigung von Apple Pay waren mobile Zahlungssysteme eines der Topthemen der vergangenen Monate. Wie immer, wenn neue Systeme an den Start gehen, werden die Cyberkriminellen nach Lücken Ausschau halten. Da das aber aufgrund einiger sehr positiver Absicherungen nicht ganz einfach sein wird, dürfen wir davon ausgehen, dass die klassischen Onlinegaunereien mit Kreditkarten noch eine Weile weitergehen. Sie sind das bei weitem einfacherer für Betrug zu nutzen. - 7. Die Lücke zwischen Sicherheitsaufgaben und geschultem Personal klafft immer weiter auseinander.
Im gleichen Rahmen, wie Technologie immer mehr in unser tägliches Leben Einzug hält und einer der Stützpfeiler für die globale Wirtschaft wird, kommt das fehlende Know-how in Sachen Cybersicherheit zum Vorschein. Diese bedenkliche Entwicklung wird sowohl von Regierungen, als auch der Industrie konstatiert. Das Besetzen der nötigen Stellen kann Jahre dauern und ist somit ein echter Sicherheitsfaktor. - 8. Breite “Serviceoffensive” für Attacken und Exploit-Kits, um mobile Plattformen anzugreifen.
In den letzten Jahren hat sich ein neuer Trend bei den Cyberkriminellen durchgesetzt: das zur Verfügung stellen von Malwarepaketen, die keinerlei technisches Wissen voraussetzen und per Klick aktiviert werden können. Der rasante Anstieg bei mobilen Plattformen und der damit verbundene Austausch sensitiver Daten werden dazu führen, dass wir 2015 viele dieser Kits für Smartphone-Angriffe sehen werden. Gleiches gilt für Plattformen, die sich mit dem Internet of Things beschäftigen. - 9. Die Lücke zwischen ICS/SCADA und Sicherheit in der realen Welt wächst weiter.
Systeme wie Industrial Control Systems (ICS) und Supervisory Control and Data Acquisition (SCADA) hinken in Sachen Sicherheit üblicherweise zehn oder mehr Jahre hinter dem Mainstream her. Wir gehen davon aus, dass innerhalb der nächsten Jahre einige besorgniserregende Lücken aufgedeckt werden, die von Hackern auf breiter Front ausgenutzt werden. - 10. Flexiblere Rootkit- und Bot-Fähigkeiten eröffnen neue Angriffsvektoren.
Die Technologiesparte befindet sich zurzeit in einem grundlegenden Veränderungsprozess, in dessen Rahmen nun Plattformen und Protokolle abgeändert werden, die jahrelang als Standard dienten. Allein die Menge solcher Veränderungen der althergebrachten Technologiestandards wird viele alte Wunden aufreißen und neue Sicherheitslücken schaffen.