Geoblocking im Visier
Die Kommission will besonders auf Waren und Dienstleistungen achten, bei denen der elektronische Handel eine besonders wichtige Rolle spielt. Das sind Elektronik, Bekleidung, Schuhe oder digitale Inhalte. Falls sich bei der Untersuchung Beweise für Fehlverhalten von Unternehmen ergeben sollten, können die Wettbewerbshüter gezielt dagegen vorgehen. Bei förmlichen Verfahren drohen hohe Geldbußen.
In ihrer Digitalstrategie bemängelt die Behörde auch das sogenannte Geoblocking im Internethandel. Dies bedeutet, dass Verbraucher je nach Standort Waren nicht bestellen können oder höhere Preise dafür zahlen müssen. Die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebahrdt merkte an: "Aktuell kann die gleiche Kaffeemaschine für den Käufer in einem anderen EU-Mitgliedstaat unabhängig von den Versandkosten wesentlich teurer sein". Die EU-Kommission müsse deshalb schnell handeln.
Der Dachverband Ecommerce Europe verlangte Klarstellungen: "Online-Händler haben Vertragsfreiheit und es gibt viele objektiv gerechtfertigte Gründe, warum der grenzüberschreitende Verkauf beschränkt wird." Das seien zum Beispiel hohe Lieferkosten.
Geoblocking kommt aber auch bei Videos oder Musik im Internet vor, etwa wenn Verbraucher darauf je nach Aufenthaltsort nicht zugreifen können. Hier will die EU-Kommission den Zugang zu einmal bezahlten Online-Inhalten überall in Europa ermöglichen.
Julia Reda von der Piratenpartei nannte das in Anspielung auf den US-Streaminganbieter "Roaming für Netflix". Doch Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender seien davon ausdrücklich nicht betroffen: "Da sich die konkreten Maßnahmen im Strategiepapier (..) ausschließlich auf bezahlte Inhalte beziehen, wird Geoblocking weiterhin ein alltägliches Ärgernis für Europäerinnen und Europäer bleiben", bemängelte sie.
Die European Broadcasting Union (EBU), ein Zusammenschluss der öffentlich-rechtlichen Sender Europas, begrüßte die Regelung. Sie werde den Zugang zu Online-Inhalten verbessern dabei aber, "die Flexibilität bewahren, ein Programm oder einen Dienst in einem einzigen Land, regional oder europaweit anzubieten." (dpa/mb)