30 Jahre: Young Professionals
Wer etwa 30 Jahre alt ist und bereits erste Berufserfahrungen gesammelt hat, gehört zu den Young Professionals. In dieser Phase müssen Bewerber auffallen, um im Gedächtnis zu bleiben, da sie wahrscheinlich einer von vielen sein werden. Auffallen bedeutet allerdings nicht, seine Bewerbungsmappe mit Strandbildern zu versehen oder zu offensiv auszutreten. "Mit einem originellen Betreff oder einer selbstbewussten Initiativbewerbung beim Chef persönlich stechen Sie heraus", empfiehlt Tabernig.
Im Vorstellungsgespräch rät die Expertin dazu, nach Aufstiegschancen wie Weiterbildungsmöglichkeiten oder Bildungsreisen zu fragen. Damit betonen Kandidaten ihren Ehrgeiz und ihre Ziele. Wichtig ist außerdem, dem Unternehmen deutlich zu vermitteln, was man zu bieten hat.
Persönliche Fragen
Insbesondere weibliche Young Professionals werden in Vorstellungsgesprächen auf Herz und Nieren geprüft, da das Unternehmen wissen möchte, ob sie wegen Schwangerschaft oder Erziehung längere Zeit ausfallen könnten. Direkt nach solchen Umständen fragen darf der Chef zwar nicht, er wird jedoch in den meisten Fällen versuchen, durch Fragen nach ihrem Privatleben hinter ihre Pläne zu kommen. "Fragen rund ums Privatleben sind verdächtig. Sprechen Sie von Reisen, Hobbys und Sport, behalten Sie die große Liebe und den Kinderwunsch für sich", erklärt die Karriereberaterin.
- Schwanger?
So ist zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft unzulässig. Eine Ausnahme wäre es nur dann, wenn die Tätigkeit das Ungeborene schädigen könnte. - Fragen nach der Familienplanung
Auch die Frage nach der persönlichen Familienplanung ist unzulässig. - Sind Sie religiös?
Auch hier darf man lügen. Ausnahme: Man bewirbt sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber. - Wenn morgen Wahl wäre
Auch hier muss nur geantwortet werden, wenn der Arbeitgeber ein Tendenzbetrieb ist, etwa eine Partei. - Lohnpfändungen und Vermögensverhältnisse
Fragen zu diesen Themen sind ebenfalls unzulässig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Bewerber sich auf eine Position mit umfangreichem Geldverkehr bewirbt. - Vorbestraft?
Die Frage ist unzulässig, außer die Vorstrafe ist von direkter Bedeutung für die Tätigkeit. - Fragen nach Aids-Erkrankung
Fragen nach einer Aids-Infektion müssen dann beantwortet werden, wenn die Tätigkeit andere Menschen gefährden kann. Die Frage nach einer Aids-Erkrankung muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. - Gewerkschaftsmitglied
Hier gilt das gleiche wie bei der Konfession und der Parteizugehörigkeit. Wer sich nicht bei einem Tendenzbetrieb bewirbt, darf lügen. - Souverän antworten
Auf unzulässige Fragen lieber nicht "Das dürfen Sie nicht!" sagen. Besser gelassen und souverän reagieren, bei der Wahrheit muss man nicht bleiben.
40 Jahre: In der Lebensmitte
Wer sich mit etwa 40 Jahren bewirbt, darf nicht als Bittsteller auftreten, auch wenn sich Bewerber in diesem Alter oft unsicher sind, ob sie die geeigneten Kandidaten sind. Bewerber, die in der Lebensmitte stehen, haben jungen Bewerbern viel voraus. Sie haben sich bereits ein Netzwerk aufgebaut, können Referenzen vorweisen und bestechen mit Berufserfahrung. Zudem unterlaufen erfahrenen Bewerbern keine Anfängerfehler mehr.
Offenheit ist für Bewerber um die 40 der Schlüssel zum Erfolg. Ihnen stehen noch mindestens 20 Arbeitsjahre bevor. Tabernig rät, dass es wichtig ist, einen Personaler davon zu überzeugen, dass sie ihre Erfahrung gut einbringen können und langfristig für die Arbeit brennen.