Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

02.11.2000
Jetzt fragen Sie sich bestimmt warum dieser Punkt bei einer Bewerbung wichtig sein sollte. Er ist es nicht, wenn Sie bisher noch gar keine beruflichen Erfahrungen gemacht haben.

Doch auch für Praktika und Aushilfsjobs sollten Sie sich ein Zeugnis ausstellen lassen. Dies ist ein Teil Ihrer Bewerbungsmappe und die hält Ihr Gesprächspartner aller Wahrscheinlichkeit nach während des Gesprächs in der Hand.

Fragen nach den letzten Arbeitgebern können also durchaus vorkommen und dann sollten Sie wissen, ob sich in Ihrem Zeugnis eine zweideutige Formulierung befindet. Denn nur gut vorbereitet können Sie darauf besser reagieren.

Zeugnisse dürfen keine negativen Aussagen enthalten, was aber nicht heißt, dass es keine schlechten Zeugnisse gibt. Eine Art Geheimcode hat sich durchgesetzt, der mit kleinen aber feinen Unterschieden in den Formulierungen zu großen Diskrepanzen in den Zeugnissen führt. Leider kennt sich nicht jeder, und schon gar nicht jeder Zeugnisschreiber mit den Codes aus und so geschieht es des öfteren, dass Chefs ihren scheidenden Mitarbeitern ganz unbewusst schaden.

Vorsicht ist geboten, wenn Selbstverständliches übermäßig betont wird. Das deutet meist auf das genaue Gegenteil hin. Ähnlich bei Übertreibungen. Für einen Laien sehr schwer zu erkennen sind die bewussten Weglassungen. Wem ist schon bekannt, dass die Eigenschaften fleißig, ehrlich und pünktlich immer in dieser Kombination genannt werden?!

Auch die äußere Form eines Zeugnisses ist nicht zu unterschätzen. Ein Zeugnis gehört auf Firmenpapier. Achten Sie darauf, dass es ein Datum enthält - möglichst dicht am Austrittstermin. Die Unterschrift sollte von einem deutlich ranghöheren Mitarbeiter beziehungsweise einem Mitglied der Firmenleitung sein. Der Mindestumfang umfasst eine Seite, besser sind anderthalb oder zwei. Übrigens: Ausrufezeichen haben in einem Zeugnis nichts zu suchen.