Digitale-Dienste-Gesetz

Wissing will Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen

07.08.2023
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Martin Bayer ist Chefredakteur von COMPUTERWOCHE, CIO und CSO. Spezialgebiet Business-Software: Business Intelligence, Big Data, CRM, ECM und ERP.
Kein Platz für Hassrede und Desinformation. Mit dem Digitale-Dienste-Gesetz will Digitalminister Volker Wissing die Online-Plattformen dazu verpflichten, gegen illegale Inhalte vorzugehen.
Für Online-Plattformen gelten ab 2024 klare Regeln. Wer dagegen verstößt, dem drohen saftige Strafen.
Für Online-Plattformen gelten ab 2024 klare Regeln. Wer dagegen verstößt, dem drohen saftige Strafen.
Foto: enzozo - shutterstock.com

Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und den Verkehr, hat den Entwurf für ein Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) veröffentlicht. Dieser soll den Digital Services Act (DSA) der EU für Deutschland ergänzen, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Demzufolge werde das DDG den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland modernisieren sowie Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA regeln. Die gegen Plattformbetreiber verhängten Strafen könnten bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes betragen.

"Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann", sagte Bundesminister Wissing (FDP). "Was offline verboten ist, muss es auch online sein." Auch die Plattformbetreiber müssten Verantwortung übernehmen, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten. Mit der Bundesnetzagentur schaffe der Bund eine starke Plattformaufsicht, um die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste auch in Deutschland konsequent durchzusetzen, so Wissing. "Damit nehmen wir die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte zu bekämpfen."

Jeder soll sicher und frei im Netz unterwegs sein, sagt Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.
Jeder soll sicher und frei im Netz unterwegs sein, sagt Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr.
Foto: Bundesregierung / Jesco Denzel

Die EU hatte im vergangenen Jahr mit DSA einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für digitale Dienste wie Onlineplattformen und Suchmaschinen verabschiedet. Es sei der Goldstandard für die Internetregulierung, gar ein neues digitales Grundgesetz, lobten sich die Macher für ihr neues Regelwerk. "Plattformen sollten ihre Entscheidungen zur Inhaltsmoderation transparent machen, verhindern, dass sich gefährliche Desinformationen verbreiten, und vermeiden, dass unsichere Produkte auf Marktplätzen angeboten werden", sagte Europas Digital-Kommissarin Margrethe Vestager. Mit dem DSA werde sichergestellt, "dass die Plattformen für die Risiken, die ihre Dienste für die Gesellschaft und die Bürgerinnen und Bürger darstellen können, zur Verantwortung gezogen werden".

Wild-West-Zeiten sind für die Online-Plattformen vorbei

"Das Regelwerk überträgt der Kommission die Aufsicht über sehr große Plattformen", ergänzte Wettbewerbskommissar Thierry Breton, "einschließlich der Möglichkeit, bei wiederholten schweren Verstößen wirksame und abschreckende Sanktionen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes oder sogar ein Verbot der Tätigkeit im EU-Binnenmarkt zu verhängen." Die Wild-West-Zeiten seien endgültig vorbei. Mit dem DSA gingen die Zeiten zu Ende, in denen die großen Online-Plattformen sich so verhalten hätten, als seien sie "zu groß, um sich zu kümmern".

Der DSA setzt die Regeln für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen über 45 Millionen Nutzer und wird direkt von der EU-Kommission durchgesetzt. Die Verordnung gilt ab Februar 2024. Auch die Regeln für kleinere Dienste treten erst ab Februar kommenden Jahres in Kraft. Die Aufsicht erfolgt hier in den jeweiligen Mitgliedstaaten. In Deutschland soll eine zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur die Einhaltung des DDG überwachen, ergänzt durch weitere zuständige Behörden in den Bereichen Daten- und Jugendschutz.

Es darf kein Behörden-Pinpong geben

Für Verbraucherschützer geht Wissings Entwurf zwar in die richtige Richtung, die konkrete Regelung bedürfe allerdings noch mehr Klarheit. "Es darf kein Behörden-Pingpong auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner geben", forderte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Wenn Online-Plattformen nicht auf Beschwerden reagieren, müssten Verbraucherinnen und Verbraucher einfach Hilfe erhalten - ohne großen Aufwand und Fachwissen.

Konsumenten müssten einfach Hilfe erhalten, ohne großen Aufwand und Fachwissen, fordert Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv.
Konsumenten müssten einfach Hilfe erhalten, ohne großen Aufwand und Fachwissen, fordert Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv.
Foto: Die Hoffotografen GmbH / Christine Blohmann / vzbv

Es gelte, Konsumenten wirklich vor gefährlichen und unfairen Praktiken im digitalen Raum zu schützen, fordert Pop. Dafür müssten die Regelungen auch effektiv durchgesetzt werden. "Richtige Kompetenzen und Ausstattungen der Aufsicht sind dafür die Grundvoraussetzung", so die Verbraucherschützerin. Eine funktionierende Aufsicht und Durchsetzung der Regeln seien entscheidend, um die Position der Nutzerinnen und Nutzer gegenüber den Anbietern zu stärken.