Arbeitsrecht

Was jeder Büro-Insasse wissen sollte

06.09.2021
Von Claudia Tödtmann

Und der Hund?

Hat man als Mitarbeiter ein Recht darauf gesiezt zu werden, auch wenn sich im Büro sonst alle duzen?

Wer gesiezt werden möchte, kann das von seinen Kollegen verlangen. Aber er kann nicht von seinem Chef verlangen, dass er die Kollegen dazu verpflichtet. (Landesarbeitsgericht Hamm, Aktenzeichen 14 Sa 1145/98)

Darf man seinen Hund mit ins Büro nehmen?

Ja. Aber der Arbeitgeber hat das letzte Wort: Hat er jedoch kein Verbot ausgesprochen, darf ein Hund mit. Der Chef kann allerdings auch sagen, dass beispielsweise nur kleine Hunde mitgebracht werden dürfen. Ihm steht also das "Ob" und das "Wie" zu. (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 9 Sa 1207/13)

Wenn es im Büro extrem kalt ist, zum Beispiel weil die Heizung ausgefallen ist, oder umgekehrt es im Sommer mangels Klimaanlage extrem heiß ist - bekommt man dann frei?

Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt lediglich vor, dass es nicht über 26 Grad Celsius warm sein sollte. Liegt die Raumtemperatur dauerhaft höher - und nicht nur an extremen Sommertagen -, muss der Arbeitgeber aber zumindest aus ordnungsrechtlicher Sicht für Abhilfe sorgen.

Darf ich mein Handy im Büro aufladen?

Das Diensthandy ohne Frage: ja. Für private Handys gilt: Hat es das Unternehmen nicht verboten, so ist das Aufladen erst einmal erlaubt. Nur: Weil der Arbeitnehmer damit gleichzeitig Diebstahl begeht, da das Unternehmen die Stromrechnung zahlt, durfte eine Firma ihrem Mitarbeiter aus genau dem Grund schon kündigen. (Arbeitsgericht Oberhausen, Aktenzeichen: 4 Ca 1228/09)

Sind Büros ohne Tageslicht erlaubt und wie viele Quadratmeter stehen Mitarbeitern im Großraumbüro zu?

Der Arbeitgeber muss für "ausreichend Tageslicht" zu sorgen, orakelt die Arbeitsstättenverordnung. Über die Mindestvorschriften hinaus können Arbeitnehmer aber beispielsweise keinen Fensterplatz einfordern. Ebenso ungenau ist das Gesetz zu der erforderlichen Bürogröße und die entsprechende "ausreichende Grundfläche".

Genauer sind die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" (ASR), nach denen jeder Arbeitsplatz eine gewisse Grundfläche haben soll, in Großräumbüros zwölf bis 15 Quadratmeter. Die ASR sind aber nicht zwingend wie ein Gesetz, sondern fassen in der Praxis anerkannte Regeln für die konkrete Umsetzung der Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung zusammen. Hält sich ein Unternehmen an diese Werte, macht es nichts falsch.

(Quelle: Wirtschaftswoche)