Viele Steuerpflichtige sind der Auffassung, dass Steuerbescheide, gegen die nicht fristgemäß Einspruch eingelegt worden ist, nicht mehr geändert werden können. Diese Ansicht ist falsch! Es gibt unter bestimmten Umständen rechtliche Mittel, auch einen an sich bestandskräftigen Bescheid anzugreifen und das Finanzamt zu veranlassen, diesen zu ändern oder aufzuheben. Voraussetzung dafür ist, dass gegenüber dem Finanzamt "neue Tatsachen" vorgetragen werden können.
Es geht dabei um den Nachweis einer den Anforderungen entsprechenden Ausbildung, einer Tätigkeit in der Systemsoftwareentwicklung und der ingenieurvergleichbaren und ingenieurgemäßigen Vorgehensweise. Häufig sind Informatiker der Ansicht, sie erfüllten diese hohen Anforderungen nicht, und zahlen Gewerbesteuer. Ergibt eine erneute Überprüfung des Status, dass es sich doch um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, sind diese Tatsachen dem Finanzamt glaubhaft zu belegen.
Schwerpunkt Systemsoftwareentwicklung
Dabei kann auch ein Autodidakt ein vergleichbares Wissen mit dem Absolventen einer Fachhochschule oder Universität nachweisen, wenn er eine Praxis von mindestens zehn Jahren besitzt. Bei einer geringeren praktischen Erfahrung kommt es auf den höchsten Schulabschluss, Zertifizierungen, Seminare und andere berufliche Erfahrungen an. Der Schwerpunkt der Tätigkeit sollte in der Systemsoftwareentwicklung liegen. Häufig ergibt eine erneute Analyse der Tätigkeit den überwiegenden Anteil an systemtechnischen Aufgaben.