Greenwashing, Preistrickserei & Co.

Verbraucherschützer mahnen Refurbished-Anbieter ab

19.07.2022
Von 


Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Wegen irreführender Werbung, Greenwashing und Cookie-Missbrauch hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) drei Anbieter von erneuerten Smartphones, Notebooks und anderen Elektronikgeräten abgemahnt.
Auch das Aufbereiten gebrauchter Endgeräte belastet den CO2-Footprint und verursacht Elektroschrott.
Auch das Aufbereiten gebrauchter Endgeräte belastet den CO2-Footprint und verursacht Elektroschrott.
Foto: skimin0k - shutterstock.com

Der Kauf von wiederaufbereiteten IT- und Elektronikprodukten schont nicht nur den Geldbeutel, er beruhigt auch das ökologische Gewissen, weil es den CO2-Fußabdruck von Privatanwendern und Unternehmen verbessert. Anders als etwa das jüngst beschriebene Beispiel Circulee gibt es dabei allerdings auch schwarze Schafe, die mit zweifelhaften Methoden aus dem Trend Profit schlagen wollen. Drei davon hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun abgemahnt, wie aus einer Pressemitteilung hervorgeht.

Werbung mit vermeintlichen Preisvorteilen

Die Verbraucherschützer warfen den Anbietern der "refurbished"-Produkte "irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, Greenwashing mit fragwürdigen Umweltaussagen sowie den rechtswidrigen Einsatz von Werbe-Cookies vor". Als Konsequenz haben zwei Unternehmen inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben und ihre Website angepasst, so der vzbv, gegen einen in den Niederlanden ansässigen Betreiber habe man Klage erhoben.

"Der Kauf von Gebrauchtgeräten ist eigentlich eine gute Sache", erklärt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv, in einer Stellungnahme. Oft würden die Anbieter aber damit werben, dass bereits durch den Kauf eines erneuerten Handys oder Laptops CO2 eingespart und Elektroschrott vermieden wird. Das stimme so jedoch nicht. Zudem sei es ärgerlich, wenn mit unrealistisch hohen Preisvorteilen geworben werde, so Einsiedler.

Dem vzbv zufolge warben die abgemahnten Onlineshops - unter anderem - mit hohen Reduzierungen beim Kauf eines erneuerten Gerätes, indem sie direkt neben dem geforderten Preis einen wesentlich höheren durchgestrichenen Preis platzierten. Dabei war allerdings nicht klar, ob sich dieser auf den zuvor vom Händler verlangten, den für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät oder auf einen anderen Preis bezog.

So habe ein Onlineshop ein erneuertes Smartphone zum Preis von 275 Euro statt dem früheren - durchgestrichenen - Preis von 909 Euro angeboten. Die angebliche Ersparnis von 69 Prozent ergibt sich laut vzbv allerdings nur, wenn man als Vergleich dem vom Hersteller aufgerufenen Preis beim Verkaufsstart im Jahr 2019 heranziehe. Aktuell werde das Gerät als Neuware von Händlern im Internet schon ab 424,50 Euro und gebraucht ab 242 Euro angeboten.

Greenwashing statt Transparenz

Auch mit dem Beitrag der wiederaufbereiteten Geräte zum Umweltschutz nahmen es die Anbieter nicht so genau, erklären die Verbraucherschützer. Zwar habe man mit fragwürdigen Behauptungen geworben, wie: "Die CO2-Emissionen werden um 70 Prozent reduziert", "100 Prozent klimaneutral", "100 Prozent nachhaltig" oder "194 Gramm weniger Elektroschrott."

Tatsächlich entstünden aber auch bei der Aufarbeitung gebrauchter Geräte CO2-Emissionen und Elektroschrott, beispielsweise durch den Austausch von Akkus und anderen Teilen. Welche Maßnahmen die Unternehmen ergriffen hätten, um schädliche Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung der Geräte, deren Vertrieb und Versand möglichst gering zu halten, suche man auf ihren Internetseiten allerdings weitgehend vergebens, so der vzbv.

Last, but not least hätten es die abgemahnten Unternehmen auch mit dem Schutz der Privatsphäre nicht so genau genommen und Cookies für Werbe- und Analysezwecke ohne die erforderliche Einwilligung auf den Geräten der Kunden gespeichert. Ein Unternehmen - einer Mitteilung der französischen Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir zufolge, handelt es sich dabei um Back Market - habe die Werbe-Cookies sogar eingesetzt, nachdem deren Einsatz ausdrücklich abgelehnt wurde.