Kleinanlegerschutz

Verbraucherschützer für schärfere Regeln bei Internet-Geldanlagen

27.12.2015
Verbraucherschützer fordern schärfere Regeln für Geldanlagen über Internet-Plattformen.

"Durch die Ausnahmen für den stark wachsenden Markt des sogenannten Crowdinvesting wird der Kleinanlegerschutz konterkariert", kritisiert Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Diese junge Branche sei nach wie vor nicht reguliert: "Ich finde es zwar richtig, dass es alternative Finanzierungswege gibt, habe aber null Vertrauen, dass das frei von Regeln auch für die Anleger gut funktioniert." Mohn pocht unter anderem darauf, dass die Summen je Anleger strikter gedeckelt werden.

Im Zuge des Kleinanlegerschutzgesetzes wurden 2015 Ausnahmen für bankenunabhängige Geldquellen geschaffen, die "Crowdfunding" und "Crowdinvesting" oder auch "Schwarmfinanzierungen" genannt werden. Die Idee ist, dass viele Anleger eher kleine Beträge investieren - ob für Musikkonzerte, Gemeinnütziges, Kampagnen, den Mittelstand oder Filme. Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz sollen Verbraucher besser vor Fehlinvestitionen am "Grauen Kapitalmarkt" geschützt werden.

"Crowdinvesting ist riskant", sagt Mohn: "Es handelt sich um hochspekulative Anlagen, die für Verbraucher weder zur Altersvorsorge noch zum Vermögensaufbau geeignet sind. Das Verlustrisiko ist hoch." Das einzelwirtschaftliche Risiko müsse klar begrenzt bleiben. Eine konsequente Begrenzung der Anlagesumme je Anleger auf 1000 Euro sei ein geeignetes Mittel.

Auch sollten Plattformen, die "Crowdinvesting" anbieten, von der Finanzaufsicht Bafin kontrolliert und mittelfristig entsprechend reguliert werden. "Es ist ein Fehler, Schutzstandards beim "Crowdinvesting" so lax zu gestalten", kritisierte Mohn. (dpa/ad)