Bitkom-Leitfaden für Arbeitgeber

Tipps für die Remote-Arbeit im Ausland

17.02.2023
Von 
Hans Königes war bis Dezember 2023 Ressortleiter Jobs & Karriere und damit zuständig für alle Themen rund um Arbeitsmarkt, Jobs, Berufe, Gehälter, Personalmanagement, Recruiting sowie Social Media im Berufsleben.
Viele Arbeitgeber lassen spätestens seit Corona ihre Mitarbeiter auch im Ausland arbeiten und übersehen dabei, welche Fallstricke sich aus diesem Engagement ergeben können. Dieser kostenlose Leitfaden unterstützt Sie in der Praxis.
Eigentlich müssten Arbeitgeber eine Menge Vorschriften beachten, wenn sie ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten lassen. Das unterstreicht ein aktueller Leitfaden des IT-Branchenverbands Bitkom.
Eigentlich müssten Arbeitgeber eine Menge Vorschriften beachten, wenn sie ihre Mitarbeiter im Ausland arbeiten lassen. Das unterstreicht ein aktueller Leitfaden des IT-Branchenverbands Bitkom.
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In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden - eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen - und wünschen sich dabei mehr Klarheit von der Politik. So fordert fast die Hälfte (46 Prozent) der vom Branchenverband Bitkom befragten Unternehmen von der Bundesregierung bessere Rahmenbedingungen für Remote Work aus dem Ausland. Vor einem Jahr waren es 40 Prozent.

Remote Work im Ausland: 5 Fragen für Arbeitgeber

Was müssen Unternehmen nun beachten, wenn sie Remote Work aus dem Ausland ermöglichen wollen? "Die rechtlichen Regelungen für Remote Work aus dem Ausland sind sehr komplex", weiß Lydia Erdmann, Referentin Arbeitsrecht beim Bitkom.

Im aktuellen Leitfaden "Remote Work aus dem Ausland" gibt der Branchenverband Unternehmen eine Praxishilfe an die Hand, um rechtskonform das Arbeiten aus dem Ausland zu organisieren. Neben allgemeinen Fragen zu Arbeits- Steuer- und Sozialversicherungsrecht werden auch Praxisfälle geschildert. Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverband Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 854 Unternehmen ab drei Beschäftigten in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft. Geklärt werden unter anderem folgende Fragen:

Bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, Remote Work aus dem Ausland anzubieten?

Gesetzlich zumindest (noch) nicht. Dem Arbeitgeber steht es aber frei, verbindliche Grundlagen zu schaffen, sei es etwa durch eine Zusatzvereinbarung im Arbeitsvertrag oder eine freiwillige Betriebsvereinbarung.

Muss ich auch das nationale Arbeitsrecht des Reiselandes beachten?

Das kommt darauf an, in welchem Land sich die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden. Mitgliedstaaten der EU müssen EU-rechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Dies kann Einfluss darauf haben, ob zum Beispiel Arbeitsschutzregelungen des Reiselandes beachtet werden müssen - auch wenn für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich deutsches Recht gilt.

Brauche ich eine A1-Bescheinigung?

Dieses Dokument ist in den HR-Abteilungen aktuell entscheidend. Es gilt als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland und verhindert die doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Und ja, auch für Remote Work aus dem Ausland wird diese benötigt, zumindest im EU-Ausland und in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen.

Was gilt es beim Steuerrecht zu berücksichtigen?

Betriebsstättenprinzip. Doppelbesteuerungsabkommen. Musterabkommen der OECD. Vertreterbetriebsstätte. Hinter diesen Begriffen stecken Regelungen und Maßnahmen, die bei Remote Work aus dem Ausland von den Beschäftigten berücksichtigt werden müssen (der Leitfaden erläutert das ganz ausführlich).

Können meine Angestellten unbegrenzt auf der ganzen Welt arbeiten?

Grundsätzlich ja. Je länger sie jedoch im Ausland remote arbeiten, desto mehr Regelungen müssen berücksichtigt werden. Ob es ratsam ist, 30 Tage Remote Work nur aus dem EU-Ausland zu gewähren, oder ob die Grenzen weniger starr gehalten werden können, erklärt der Bitkom-Leitfaden.