Blog-Beitrag

Telekom erläutert eigene Rolle bei Überwachung durch Geheimdienste

23.01.2015
Kooperation mit dem BND, aber nicht mit NSA oder GCHQ - so beschreibt die Telekom in einem Blogbeitrag ihre Rolle bei den Überwachungsmaßnahmen von Geheimdiensten. Mit diesem Schritt tritt der Telekommunikationsanbieter Vorwürfen entgegen, mit ausländischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten.
Die Telekom-Zentrale in Bonn
Die Telekom-Zentrale in Bonn
Foto: Deutsche Telekom AG

Kooperation im Inland mit dem BND gemäß gesetzlicher Verpflichtung, keine Zusammenarbeit dagegen mit ausländischen wie der amerikanischen NSA oder dem britischen GCHQ. So beschreibt die Telekom in einem Blogbeitrag ihre Rolle bei den Überwachungsmaßnahmen von Geheimdiensten. Die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit deutschen Sicherheitsbehörden ergebe sich aus dem BND-Gesetz, dem G-10-Gesetz und dem Telekommunikationsgesetz (§§ 110 ff. TKG), erläutert die Telekom. Laut Telekommunikationsüberwachungsverordnung müsse sie dem BND beispielsweise an einem Punkt im Inland die vollständige Kopie der zur Überwachung angeordneten Kommunikation übergeben, in ihren Räumen den Mitarbeitern des Geheimdienstes den Zutritt ermöglichen sowie die Aufstellung von technischer Ausrüstung des BND dulden.

Über mögliche Überwachungsmaßnahmen zu sprechen, sei ihr gesetzlich verboten, so die Telekom. Wer mehr Transparenz fordere, müsse sich an den Gesetzgeber wenden. Die Zusammenarbeit mit dem BND beanspruche aber weniger als ein Prozent der Arbeitszeit der 40 Telekom-Mitarbeiter, die in den Regionalstellen für staatliche Sonderauflagen (ReSAs) in Berlin, Hannover, Frankfurt am Main und Münster auch die Anordnungen von Gerichten und Behörden bearbeiteten oder gemäß § 101 UrhG Inhabern von Film- und Musikrechten Auskunft zu IP-Adressen erteilten. Dabei achtet die Telekom nach eigenen Angaben "streng auf die Einhaltung des Fernmeldegeheimnisses und des Datenschutzes", etwa durch Prüfen der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für staatliche Überwachungs- und Auskunftsersuchen und eine ausführliche Dokumentation der einzelnen Arbeitsschritte. Außerdem gebe es regelmäßige Kontrollen durch den Sicherheitsbevollmächtigten, die Bundesnetzagentur, den Datenschutzbeauftragten und die interne Revision des Konzerns.

Hintergrund des Blogbeitrags des Telekommunikationsanbieters dürften Vorwürfe von Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag sein, die vorgeladenen Vertreter des Unternehmens nähmen eine Blockadehaltung ein. Gegen den Vorwurf, auch mit ausländischen Geheimdiensten kooperiert zu haben, verwahrt sich die Telekom. "Es gibt und gab keinerlei Kooperation der Telekom mit ausländischen Geheimdiensten. Wir haben auch keine Anhaltspunkte für eine Manipulation unserer Infrastruktur feststellen können", sagt Thomas Kremer, Vorstand Datenschutz, Recht und Compliance.

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