Kindergeld beantragen

So sichern sich Eltern den staatlichen Zuschuss

26.01.2023
Von 
Julia-Eva Seifert ist freie Journalistin in Mainz.
Sie wollen Kindergeld beantragen? Dieser Artikel verrät Ihnen, ob Sie Anspruch haben, wie hoch Ihr Kindergeld 2023 ausfällt und was Sie beim Antrag beachten sollten.
Frischgebackene Eltern, die unmittelbar nach der Geburt des Kindes die Antragstellung auf Kindergeld versäumen, erhalten die staatliche Leistung bis zu sechs Monate rückwirkend.
Frischgebackene Eltern, die unmittelbar nach der Geburt des Kindes die Antragstellung auf Kindergeld versäumen, erhalten die staatliche Leistung bis zu sechs Monate rückwirkend.
Foto: CorinnaL - shutterstock.com

Kinder sind teuer. Deshalb sind Eltern froh, wenn sie Kindergeld beziehen können. Lesen Sie, wann Sie Anspruch auf die Geldleistung haben und wie Sie Kindergeld beantragen.

Kindergeld: Das sollten Sie wissen

Einen Anspruch auf Kindergeld haben Personen, die sich um ein Kind (natürlich auch um mehrere Kinder) kümmern, das in ihrem Haushalt lebt. Damit haben auch Großeltern oder beispielsweise Pflegeeltern einen Anspruch auf Kindergeld, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich:

  • Das Kind, für das Kindergeld bezogen werden soll, ist noch nicht 18 Jahre alt. Unter Umständen gibt es über die Grenze zur Volljährigkeit hinaus noch einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sich das Kind in Ausbildung befindet.

  • Das Kind wohnt gemeinsam mit seinen Sorgeberechtigten in Deutschland oder einem anderen Land der Europäischen Union. Wenn der Wohnort in Liechtenstein, Island, Norwegen oder der Schweiz liegt, besteht ebenfalls ein Anspruch auf Kindergeld.

Außerdem sollte das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer haben. Diese Nummer wird Eltern im Normalfall kurz nach der Entbindung des Kindes vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zugewiesen. Falls Ihnen die Identifikationsnummer bei Antragstellung nicht bekannt ist, kann sie bei der Familienkasse nachträglich eingereicht werden. Sie müssen mit dem Antrag also nicht warten, bis Sie die Steuer-ID Ihres Kindes erhalten. Die Überweisung des Kindergelds erfolgt auf das Konto eines Sorgeberechtigten. Eltern sollten sich daher untereinander abstimmen, auf welches Konto die Leistung gehen soll. Es ist nicht möglich, das Kindergeld zu halbieren und jedem Elternteil eine Hälfte zu überweisen.

Übrigens: Bei dem Bezug von Kindergeld spielt das Einkommen der Eltern keine Rolle. Damit haben auch Spitzenverdiener in Deutschland einen Anspruch auf Kindergeld. Diese Praxis wird hin und wieder mit dem Hinweis darauf kritisiert, dass die Leistung nach dem Gießkannenprinzip verteilt werde, denn Kindergeld bekommen auch Personen, die ohne die staatliche Leistung ebenso gut leben könnten.

Kindergeld beantragen: So gehen Sie vor

Personen mit Anspruch auf Kindergeld stellen den Antrag bei der Kindergeldkasse - umgangssprachlich Familienkasse - der Bundesagentur für Arbeit. Der Antrag steht auf der Website der Arbeitsagentur zum Download (PDF) bereit.

Mittlerweile gibt es beim Antrag auf Kindergeld eine erfreuliche Neuerung: Personen, welche die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllen und ein gültiges ELSTER-Zertifikat besitzen, können den Antrag auf den staatlichen Zuschuss online einreichen und sich damit die Zwischenschritte sparen, das Formular auszudrucken, zu unterschreiben und zu versenden.

Sollten Sie kein gütiges ELSTER-Zertifikat besitzen, müssen Sie den Antrag auf Kindergeld ganz herkömmlich stellen - und das geht so:

  • Rufen Sie den Antrag auf der Seite der Arbeitsagentur auf und laden Sie ihn herunter

  • Tragen Sie die Angaben zur eigenen Person und zum Kind ein

  • Drucken Sie das Dokument aus

  • Unterschreiben Sie eigenhändig

  • Schicken Sie die Unterlagen per Post an die zuständige Familienkasse. Welche Familienkasse für Sie zuständig ist, erfahren Sie über die Suchfunktion der Bundesagentur für Arbeit.

Achtung: Wenn Sie den Antrag in Papierform einreichen, müssen Sie für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beantragen, eine gesonderte "Anlage Kind" ausfüllen und einreichen. Bitte beachten Sie außerdem, dass der Antrag nicht per E-Mail an die Familienkasse gerichtet werden kann. Wird die Online-Beantragung via ELSTER nicht genutzt, müssen Sie den Antrag mit Ihrer Originalunterschrift einsenden.

Wer zum ersten Mal Mutter oder Vater wird, kann von dem Ereignis ganz schön aus der Bahn geworfen werden. Da ist es nur zu verständlich, wenn man in den ersten Wochen nach der Geburt nicht sofort an alle Anträge denkt, die man stellen müsste. Unter Umständen führt das zu finanziellen Nachteilen. Nicht aber beim Kindergeld. Zum Glück ist es möglich, das Kindergeld auch rückwirkend zu beantragen. Jedoch sollten Sie sich nicht allzu viel Zeit lassen. Denn die Familienkasse zahlt rückwirkend für maximal sechs Monate das Kindergeld aus.

Kindergeld-Höhe: So viel bekommen Sie ab 2023

Mit dem Jahr 2023 gab es neben anderen Änderungen die größte Erhöhung in der Geschichte des Kindergelds. Die früheren Abstufungen wurden abgeschafft und das Kindergeld auf einen einheitlichen Betrag festgelegt. Seit dem 1. Januar 2023 bekommen Eltern und Erziehungsberechtigte für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Und das Beste: Personen, die bereits Kindergeld erhalten, müssen keinen neuen Antrag stellen, um von der Erhöhung zu profitieren. Die Familienkasse zahlt den neuen Betrag automatisch aus.

Einen Überblick, wie erfreulich die Erhöhung des Kindergeldes für Eltern und Sorgeberechtigte ist, zeigt die Gegenüberstellung der alten und neuen Höhe des Kindergelds:

Kindergeld bis Dezember 2022

Kindergeld seit Januar 2023

Für das erste und zweite Kind

219 Euro

250 Euro

Für das dritte Kind

225 Euro

250 Euro

Für das vierte und jedes weitere Kind

250 Euro

250 Euro

Kindergeld-Auszahlung: So funktioniert's

Die Familienkasse ist dafür zuständig, dass das Kindergeld ausgezahlt wird. Wann Sie die Leistung bekommen, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Falls Ihnen Ihre Kindergeldnummer nicht bekannt ist, sollten Sie im Verwendungszweck nachsehen, den die Familienkasse bei der Überweisung des Kindergelds angibt.

Haben Sie noch keine Zahlung von der Familienkasse erhalten, können Sie bei der zuständigen Stelle nachfragen und sich dort nach Ihrer Kindergeldnummer erkundigen. Übrigens: Auf der Seite der Arbeitsagentur können Sie im nächsten Schritt nachsehen, wann das Kindergeld voraussichtlich an Sie ausgezahlt wird.

Kindergeld-Anspruch: In diesen Fällen gibt's kein Geld

Hat das Kind, für das Sie Kindergeld beantragen möchten oder bereits beantragt haben, einen Anspruch auf bestimmte andere Leistungen, bekommen Sie in der Regel kein Kindergeld. Zum Beispiel in diesen Fällen:

  • Das Kind bezieht Leistungen im Ausland, die vergleichbar dem Kindergeld in der Bundesrepublik Deutschland sind.

  • Das Kind erhält Zahlungen von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen, die den Charakter von Kindergeld haben.

Lassen Sie sich am besten von der Familienkasse beraten, wenn Ihr Kind Leistungen bezieht, von denen Sie nicht wissen, ob sie Ihren Anspruch auf Kindergeld zunichtemachen könnten.

Sollten Sie unberechtigt Kindergeld erhalten haben, kann Ihnen eine Rückzahlung drohen. Die Familienkasse wird Ihnen dazu einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zukommen lassen. Denken Sie außerdem daran, dass Sie als Kindergeldempfänger dazu verpflichtet sind, Änderungen in Ihren Lebensumständen unverzüglich und unaufgefordert der Familienkasse mitzuteilen. Eine solche Änderung, die der Familienkasse mitgeteilt werden muss, kann beispielsweise schon dann vorliegen, wenn Sie länger als sechs Monate im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Familienkasse nach, welche Änderungen relevant sind. Sie können die Veränderungen im nächsten Schritt online an die Familienkasse melden. (pg)