Sprachkenntnisse im Lebenslauf

So geben Sie Fremdsprachen richtig an

18.08.2022
Von 
Julia-Eva Seifert ist freie Journalistin in Mainz.
Sprachkenntnisse können Ihren Lebenslauf entscheidend bereichern. Lesen Sie, wie Sie Ihr Fremdsprachen-Knowhow bei Bewerbungen gezielt einsetzen.
Arbeitgeber haben genaue Vorstellungen darüber, wie Sprachkenntnisse im Lebenslauf zu dokumentieren sind.
Arbeitgeber haben genaue Vorstellungen darüber, wie Sprachkenntnisse im Lebenslauf zu dokumentieren sind.
Foto: Prostock-studio - shutterstock.com

Einige Bewerber glauben, dass sie mit exotischen Fremdsprachen Ihren Lebenslauf aufhübschen könnten, ohne Gefahr zu laufen, dass der Bluff enttarnt wird. Was aber, wenn der Personaler genau diese Fremdsprache spricht, die sie im Lebenslauf vorgeben zu sprechen? Oder aber wenn es im Unternehmen einen Mitarbeiter gibt, der die Sprache sogar auf muttersprachlichem Niveau spricht? Deshalb sollten keine Fremdsprachenkenntnisse vorgetäuscht werden.

Und selbst dann, wenn Sie das Vorstellungsgespräch überstehen, ohne dass Ihr Schwindel aufgeflogen ist, sind die Probleme damit noch nicht erledigt. Stellen Sie sich vor, Ihr Vorgesetzter bittet Sie darum, eine E-Mail in der von Ihnen angeblich beherrschten Fremdsprache zu verfassen, Kundengespräche zu führen oder sogar die Übersetzung von Softwares und Apps des Unternehmens durchzuführen. Wenn Sie dabei nicht auf ein Übersetzungsbüro für Fachübersetzungen zurückgreifen können, kommen Sie ganz schön in die Bredouille. Denn eine professionelle Fachübersetzung von Inhalten für den internationalen Markt kommt laut easytrans24.com "eine überragende Bedeutung zu" und erfordert "besonderes Know-how". Professionelle Fachübersetzungen sollten daher nur von Expertinnen und Experten ausgeführt werden.

Sprachkenntnisse im Lebenslauf: Grundlagen nur in Ausnahmefällen

Führen Sie daher in Ihrer Bewerbung wirklich nur diejenigen Fremdsprachen auf, die Sie auch wirklich beherrschen – und das nicht nur ansatzweise. Denn Basis- oder Grundkenntnisse in einer modernen Fremdsprache, wie zum Beispiel Italienisch, sind nichts, was Sie gesondert erwähnen müssten. Diese haben für Ihren potenziellen Arbeitgeber nämlich keinen konkreten Nutzen.

Eine Ausnahme kann sein, dass Sie Basiswissen in einer Fremdsprache haben, in der das Unternehmen eine Niederlassung betreibt. Dann könnte es durchaus von Vorteil sein, dass Sie zumindest rudimentär die Sprache beherrschen. In allen anderen Fällen konzentrieren Sie sich auf Fremdsprachen, die Sie auf höherem Niveau sprechen und schreiben.

Fremdsprachen im Lebenslauf: Richtig angeben

In der Regel empfiehlt es sich, sich an folgender Klassifikation zu orientieren, um Sprachkenntnisse im Lebenslauf richtig anzugeben:

Level

Erklärung

Grund- und Basiskenntnisse

Wirklich sehr grundlegende Kenntnisse, die häufig ausreichen, um sich in der Fremdsprache vorzustellen oder zum Beispiel im Urlaub im Supermarkt einzukaufen.

Konversationssicher

Wenn Sie eine Sprache auf diesem Level beherrschen, sind Sie in der Lage, kürzere Gespräche zu führen und Texte in der Fremdsprache zu lesen und zu verstehen. Auf diesem Level der Sprachbeherrschung wird nicht verlangt, dass Sie selbst zusammenhängende Texte fehlerfrei verfassen können.

Fließend

Auf der nächsten Stufe sind Sie in der Lage, über komplexere Themen in der Fremdsprache länger zu sprechen. Außerdem können Sie sprachspezifische Redewendungen verstehen und richtig einsetzen. Vertragsverhandlungen in der Fremdsprache wird bei diesem Sprachniveau jedoch noch niemand von Ihnen verlangen.

Verhandlungssicher

Als Nicht-Muttersprachler können Sie eine Fremdsprache nicht besser als verhandlungssicher beherrschen. Daher ist der Zusatz „in Wort und Schrift“, den einige Bewerber noch nutzen, im Prinzip obsolet. Personen, die in einer Fremdsprache verhandlungssicher sind, sprechen die Sprache fehlerfrei und verfügen über einen nahezu muttersprachlichen Wortschatz. Klar, dass man dann die Sprache auch schreiben kann. Auf diesem Niveau sind in der Regel auch Vertragsverhandlungen mit Muttersprachlern möglich.

Auch wenn Sie die Muttersprache sehr gut – vielleicht sogar akzentfrei – sprechen, sollten Sie nicht angeben, dass Sie über muttersprachliche Kenntnisse verfügen. Eine Fremdsprache können Sie niemals so beherrschen wie ein Muttersprachler. Diese Bezeichnung bleibt tatsächlich Personen vorbehalten, die mit der Sprache aufgewachsen sind, weil ein Elternteil oder naher Angehöriger sie spricht, oder die zumindest als Kind einige Jahre in dem jeweiligen Land gelebt haben.

Sprachkenntnisse bei der Bewerbung: Europäischer Referenzrahmen

In Ihrer Bewerbung machen Sie es dem Personaler leichter, wenn Sie das Level Ihrer Sprachbeherrschung mithilfe des sogenannten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER oder GeRS) umschreiben. Die Kategorien im Referenzrahmen sind klar definiert und ermöglichen es daher dem Personalverantwortlichen Ihr Fremdsprachenlevel recht genau einzuschätzen.

Der Referenzrahmen besteht aus drei Niveaustufen, die jeweils in zwei Level aufgeteilt sind:

1. Niveaustufe: Elementare Sprachverwendung

  • A1: Anfänger

  • A2: Grundlegende Kenntnisse

2. Niveaustufe: Selbstständige Sprachverwendung

  • B1: Fortgeschrittene Sprachverwendung

  • B2: Selbstständige Sprachverwendung

3. Niveaustufe: Kompetente Sprachverwendung

  • C1: Fachkundige Sprachkenntnisse

  • C2: Annähernd muttersprachliche Kenntnisse

Weitere Informationen zum GER finden Sie zum Beispiel auf der Seite des DAAD.

Können Sie zusätzlich dazu Ihre Sprachkenntnisse anhand von offiziellen Zertifikaten, wie zum Beispiel dem Cambridge Certificate für das Englische oder dem Diplôme de Français Professionnel Affaires (DFP) für das Französische belegen, können Sie damit in der Bewerbung zusätzlich punkten. Hier geht es zu den Sprachtests (Cambridge Certificate, Diplôme de Français Professionnel Affaires). (mp/fm)

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