Wer sich auf einen neuen Job bewirbt, benötigt vielleicht nicht immer ein Anschreiben, aber ein Lebenslauf, auch Curriculum Vitae (CV) genannt, gehört in den meisten Fällen noch immer zu vollständigen Bewerbungsunterlagen. Allein schon deshalb, weil der Lebenslauf das Dokument in der Bewerbungsmappe ist, das sich Personaler am ehesten anschauen - das bestätigt auch eine Studie von Stepstone.
Lebenslauf: Grundlagen-Tipps
Heißt konkret: Wenn Sie sich auf eine neue Stelle bewerben möchten, müssen Sie einen Lebenslauf schreiben. Das ist zum Glück gar nicht so schwierig, wenn Sie dabei folgende Punkte beachten:
Länge: Ein guter Lebenslauf ist kurz und klar strukturiert. Idealerweise ist er nicht länger als eine, in Ausnahmefällen zwei, Din-A-4 Seiten.
Schriftart und -größe: Denken Sie immer daran, dass die HR-Abteilungen nicht viel Zeit haben. Machen Sie es ihnen daher so einfach wie möglich und entscheiden Sie sich für eine der gängigen Schriftarten und eine gut lesbare Schriftgröße. Mit Times New Roman oder Calibri in der Schriftgröße 12 machen Sie keinen Fehler.
Fettungen: Besonders wichtige Punkte in Ihrem Lebenslauf sind die, die Sie für die ausgeschriebene Position qualifizieren und genau zum Unternehmen passen. Deswegen sollten Sie diese mit Fettungen hervorheben. So springen sie dem Personalverantwortlichen sofort ins Auge.
Rechtschreibung: Dieser Punkt wird gerne übersehen. Schließlich schreiben die wenigsten Bewerber in ihrem Lebenslauf ganze Sätze. Das bedeutet aber nicht, dass sich keine Rechtschreib- oder Grammatikfehler einschleichen könnten. Kontrollieren Sie daher auch den Lebenslauf auf etwaige Ausrutscher.
Lebenslauf schreiben: Aufbau und Tabellenform
Wenn Sie ihren Lebenslauf schreiben, haben Sie dabei die Wahl zwischen der chronologischen und der umgekehrt chronologischen Variante. Da Personaler wenig Zeit haben und sofort sehen möchten, ob Sie die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für die Stelle mitbringen, bietet sich in der Regel die umgekehrt chronologische Reihenfolge an. Denn dabei starten Sie mit der Position, die Sie aktuell ausüben. Und das ist in der Regel diejenige, die Sie für den neuen Job qualifiziert.
Für Positionen im deutschsprachigen Raum nutzen Bewerber in vielen Fällen den tabellarischen Lebenslauf. Die einzelnen beruflichen Stationen werden bei dieser Art des Curriculum Vitae - der Name deutet es schon an - in Form einer Tabelle aufgeführt, was für größtmögliche Übersicht sorgt. Der tabellarische Lebenslauf besteht aus folgenden Elementen:
Überschrift: Darf nicht vergessen werden. Der tabellarische Lebenslauf wird mit "Lebenslauf" oder "CV" überschrieben. Wenn Sie möchten, können Sie ihren Namen in die Überschrift mit aufnehmen, das erleichtert dem Personaler die Zuordnung. Sie können Ihren Namen aber auch erst im nächsten Punkt nennen.
Persönliche Angaben: Nach der Überschrift folgen die persönlichen Daten. Ihr Name und die aktuelle Anschrift, das Geburtsdatum (optional mit Geburtsort) und vor allem die Kontaktmöglichkeiten über Telefon und E-Mail.
Berufserfahrung: Für den Punkt Berufserfahrung sollten sich Bewerber viel Zeit lassen, denn dieser Abschnitt in ihrem Lebenslauf interessiert den Personaler besonders. Auf der linken Seite im tabellarischen Lebenslauf steht die Zeitangabe, also von wann bis wann Sie in der jeweiligen Position beschäftigt waren. Auf der rechten Seite die Jobbezeichnung und ihr Arbeitgeber. Darunter erklären Sie in kurzen und knappen Sätzen, welche Tätigkeiten in der Position zu ihrem Aufgabenfeld gehörten. Achtung: Schneiden Sie die Beschreibung möglichst genau auf das Unternehmen zu, bei dem Sie sich bewerben. Betonen Sie in ihrem Lebenslauf also genau diejenigen Dinge, die zu dem Unternehmen passen und konzentrieren Sie sich darauf.
Schule, Ausbildung, Studium: Nun folgt Ihre schulische Laufbahn. Absolventen und Personen, die gerade eine Ausbildung abgeschlossen haben, dürfen hier etwas ausführlicher werden, wenn sie ihren Lebenslauf erstellen. Denn passende berufliche Stationen fehlen dann häufig. Versuchen Sie in diesem Fall Schwerpunkte in ihrer bisherigen schulischen und beruflichen Ausbildung zu setzen und stimmen Sie diese auf das Unternehmen ab.
Praktika und ehrenamtliche Aktivitäten: Dieser Punkt eignet sich ebenfalls besonders für Bewerber mit wenig Berufserfahrung. Denn die können sie zum Teil ausgleichen, wenn sie während des Studiums relevante Praktika absolviert haben oder im Ehrenamt Fertig- und Fähigkeiten erworben haben, die für den Arbeitgeber interessant sein könnten.
Kenntnisse: Im nächsten Abschnitt des Lebenslaufs führen Bewerber Sprach- und EDV-Kenntnisse, Weiterbildungen und zusätzliche Qualifikationen auf - natürlich nur solche, die zu dem anvisierten Job passen.
Hobbys und Interessen: Idealerweise nennen Sie nun nicht die klassischen Hobbys wie Lesen, Radfahren oder Schwimmen, sondern führen Interessen an, mit denen Sie sich aus der Masse der Bewerber abheben.
Unterschrift, Ort und Datum: Zum Abschluss wird der Lebenslauf unterschrieben und wie offizielle Dokumente mit Ort und Datum versehen. Achten Sie darauf, dass das Datum aktuell ist. Besonders dann, wenn Sie ihren Lebenslauf nicht für jede Bewerbung komplett neu erstellen, sondern Teile davon übernehmen. Ein veraltetes Datum ist ein echter Fauxpas, der Sie die Einladung zum Vorstellungsgespräch kosten könnte.
Welche Angaben gehören nicht in den Lebenslauf?
Was Bewerber im Lebenslauf aufführen sollten, variiert hängt von der Position ab, auf die sie sich bewerben. Auf der anderen Seite gibt es einige Dinge, die nicht mehr in den Lebenslauf gehören. Vor allem dann, wenn Sie eine Vorlage aus dem Netz verwenden, sollten Sie darauf achten, dass diese Angaben nicht aufgeführt sind. Denn das würde darauf hindeuten, dass Sie es mit einer vermutlich veralteten Vorlage zu tun haben:
Beruf der Eltern: Glücklicherweise gehört diese Angabe heute nicht mehr in den Lebenslauf, denn sie führte dazu, dass einige Bewerber bevorzugt, andere benachteiligt wurden. Wenn die Eltern Akademiker sind vermittelt das bei dem Personaler ein andere Bild als wenn die Eltern nicht arbeiten. Die Gefahr, dass sich der Personaler von dieser Angabe beeinflussen lässt, kann man dadurch umgehen, indem man den Beruf der Eltern nicht nennt. Er sagt ohnehin nichts über die eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse aus. Und darum sollte es doch letztendlich im Bewerbungsgespräch gehen.
Religion: Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist zu lesen, dass Niemand wegen u.a. seiner Religionszugehörigkeit benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Da Menschen aber nun einmal nur Menschen sind und sich auch unbewusst beeinflussen lassen, sollten Bewerber die Angabe ihrer Religionszugehörigkeit erst gar nicht in ihrer Bewerbung nennen. Mit einer Ausnahme: Wenn Sie sich bei einem kirchlichen Träger bewerben, sollten Sie erwähnen, zu welcher Religionsgruppe Sie sich rechnen.
Grundschule: Unter dem Punkt "Schulische Ausbildung" oder "Bildungsweg" (oder einer vergleichbaren Formulierung) die Grundschule nichts mehr zu suchen. Sie ahnen vermutlich schon, warum das so ist. Richtig, die Grundschule ist für den weiteren beruflichen Weg komplett irrelevant. Die Wahl der Schule wird schließlich zum Großteil davon bestimmt, wo man wohnt. Noch dazu sagen die ersten vier Jahre der Schulbildung nicht allzu viel darüber aus, welche Art von Bewerber der Personal vor sich hat. Allenfalls bei einem Schülerpraktikum ist es noch denkbar, die Grundschule mit aufzuführen. Hauptsächlich der Vollständigkeit halber, weil man als Schüler noch nicht so viele Stationen unter dem Punkt "Bildungsweg" aufzählen kann.
Curriculum Vitae: Häufige Fragen
Sprachkenntnisse im Lebenslauf: Wo gebe ich sie an?
Sprachkenntnisse im Lebenslauf gehören zu dem generellen Punkt "Kenntnisse". Je nach angestrebter Position können Sie die Sprachkenntnisse aber unter "Schule, Ausbildung und Studium" aufführen. Beispielsweise dann, wenn Sie sich als Fremdsprachenassistent bewerben.
Lebenslauf unterschreiben: Macht man das (noch)?
Es gibt keine Vorschrift, dass Bewerber den Lebenslauf unterschreiben müssten, da er kein offizielles Dokument mit bindendem Charakter, wie beispielsweise der Arbeitsvertrag, ist. Trotzdem sehen es die meisten Personaler gern, wenn der Bewerber seine persönliche Unterschrift unter das Dokument setzt. Es schadet also nicht.
Lebenslauf: Worauf beim Foto zu achten ist
Ist ein Foto im Lebenslauf Pflicht? Nein, nicht mehr. Wenn Sie möchten, können Sie aber trotzdem ein Bewerbungsfoto ihrem Lebenslauf beifügen. Achten Sie bei dem Foto darauf, dass Sie professionell wirken. Idealerweise lassen Sie das Foto bei einem Fotografen schießen, der sich mit Bewerbungen und der Branche auskennt. (pg)
- Äußeres
Eine ansprechende Aufbereitung fällt positiv auf. Dennoch sollten sie auf die Inhalte mehr achten. - Lücken
Lücken im Lebenslauf fallen auf. Gehen Sie offensiv mit den Lücken um und punkten Sie durch nachvollziehbare Argumente. - Umfang
In der Kürze liegt die Würze: Präsentieren Sie Ihren Lebenslauf auf zwei, höchstens drei Seiten. - Mehrsprachigkeit
Bereiten Sie bei internationalen Stellen Ihre Dokumente immer auf Deutsch und Englisch vor. Lassen Sie sie von einem Muttersprachler gegenlesen. - Rechtschreibung
Korrekte Sprache ist Pflicht: Eine Studie hat ergeben, dass deutsche CFOs im Durchschnitt bei 1,8 Tippfehlern einen Lebenslauf aussortieren.